1991 trat das Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG) in Kraft. Der Frauenanteil ist seitdem auch in Führungspositionen kontinuierlich gestiegen; in Spitzenpositionen allerdings sind Frauen immer noch die Ausnahme.
Landesgleichstellungsgesetz
Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps
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Ausführungsvorschriften zum Landesgleichstellungsgesetz
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Faltblatt zum LGG
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LGG für Beteiligungsunternehmen
Hinweise zur Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes in den Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin
PDF-Dokument (107.1 kB)