Die „Pille danach“ ist ein anerkanntes und wirksames Mittel, mit dem Frauen zeitnah nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft verhüten können. Sie ist kein Schwangerschaftsabbruch, da ihre Wirkung auf der Verzögerung bzw. Verhinderung des Eisprungs beruht und damit die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter verhindert wird. Als Beginn einer Schwangerschaft wird laut § 218 Strafgesetzbuch (StGB) die Einnistung der Eizelle in die Gebärmutter definiert.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Anwendung der „Pille danach“ als Notfallverhütung nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr empfohlen, um eine Empfängnis zu verhindern. Laut Pro Familia erhalten Frauen in 29 europäischen Ländern die „Pille danach“ rezeptfrei. In Deutschland ist die „Pille danach“ seit dem 16. März 2015 rezeptfrei.
Soll nach einem ungeschützten Geschlechtsverkehr das Schwangerschaftsrisiko erheblich gesenkt werden, ist eine – möglichst zeitnahe – Einnahme der „Pille danach“ anzuraten. Je später die Einnahme der „Pille danach“ erfolgt, umso geringer ist ihre Wirksamkeit – von 95 % innerhalb der ersten 24 Stunden, über 85 % nach 24 – 48 Stunden, bis zu nur noch 58 % nach 48 – 72 Stunden.
Die in Deutschland am häufigsten genutzte und hinsichtlich eventueller Risiken hinreichend getestete und auf dieser Basis empfohlene “Pille danach” ist die Pidana (Wirkstoff Levonorgestrel). Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse lediglich für gesetzlich versicherte Frauen unter 18 Jahren.
Die erst seit 2009 auf dem Markt erhältliche „Ellaone“ (Wirkstoff Ulipristal) kann insbesondere hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf ein ungeborenes Kind – falls eine Schwangerschaft nicht verhindert werden konnte – noch nicht als sicher eingestuft werden und gilt deshalb als „eingeschränkt geeignet“.