Gemäß den Reglungen des AGG wurde 2006 beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Diese hat u.a. die Aufgabe Beschwerden entgegenzunehmen und Betroffene zu unterstützen. Des Weiteren sieht das Gesetz vor, dass die Antidiskriminierungsstelle bei ihrer Tätigkeit Einrichtungen u.a. auf Landesebene einbezieht.
Bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen besteht seit dem 3. April 2007 eine „Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung (Antidiskriminierungsstelle)“. Die Landesstelle ist eine ministerielle Einrichtung mit folgenden Aufgaben:
- Unterstützung der Verwaltung bei der Umsetzung des AGG und Sensibilisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit (präventive Maßnahmen, Aufklärung, Dokumentation),
- Koordination und Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den anderen Bundesländern,
- Vernetzung von Nichtregierungsorganisationen und Verwaltungseinheiten.
Kooperationen und Schnittstellen innerhalb des Senats ergeben sich insbesondere mit der für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständigen Senatsverwaltung, sofern es um Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts geht, sowie der Beauftragten für Integration und Migration, dem Landesbeauftragten für Behinderte, der Fachabteilung Soziales der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mit den dortigen Bereichen der Behinderten- und Seniorenpolitik und mit dem Beauftragten für Kirchen-, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Senatskanzlei.