Chancengleichheit an außerhochschulischen Forschungseinrichtungen

Wissenschaftler und Forscherin, die im Labor arbeiten

Unterschiedlich zusammengesetzte Forschungsgruppen zeichnen sich aufgrund der Vielfalt der Perspektiven, Erfahrungen und Fähigkeiten ihrer Mitglieder durch Kreativität und Innovation aus. Chancengleichheit und Gleichstellung ermöglichen es, Potenziale an Talenten voll auszuschöpfen und wirken sich positiv auf die Qualität der Forschung aus.

Gleichstellungsrechtliche Regelungen

Bund und Länder beschlossen am 27. Oktober 2008 eine Ausführungsvereinbarung zum Abkommen der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) über die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der gemeinsamen Forschungsförderung. Der Beschluss zielt auf die Einführung gleichstellungsfördernder Maßnahmen und dient der Beseitigung bestehender sowie der Verhinderung künftiger Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts. Die Ausführungsvereinbarung beinhaltet Normen zur Personalgewinnung, für Bewerbungsgespräche und Auswahlentscheidungen, zur Wahl von Gleichstellungsbeauftragten, deren Rechtsstellung sowie für Konfliktfälle. Die Beachtung der für die Forschungseinrichtungen verbindlichen Grundsätze dieser Vereinbarung wird durch einzelvertragliche Regelungen zwischen den Wissenschaftsorganisationen und den zuwendungsgebenden Institutionen gewährleistet.

Bund und Länder bekräftigten mit dem GWK-Beschluss vom 7. November 2011 ihre bisherigen Bemühungen zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen auf anspruchsvollen Ebenen des Wissenschaftssystems. Sie forderten die Forschungsorganisationen auf, „unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Organisationsstruktur (…) flexible Zielquoten im Sinne des Kaskadenmodells der ‚Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards‘ der DFG fest(zulegen)“. Zugleich wurde vereinbart, die Zielquoten und Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit ab dem Jahr 2012 im jährlichen Monitoring-Bericht zum Pakt für Forschung und Innovation zu publizieren.

Im November 2006 verpflichteten sich die sieben in der Allianz zusammengeschlossenen Wissenschaftsorganisationen in der „Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern“, durch zielgerichtete Maßnahmen und Instrumente die Beteiligung von Frauen in Spitzenpositionen der Wissenschaft in den folgenden fünf Jahren deutlich zu steigern. Eine erste Bestandsaufnahme über die Zielerreichung sowie weitergehende Empfehlungen zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern veröffentlichte der Wissenschaftsrat im Mai 2012.

Netzwerke

  • Allianz der Gleichstellungsbeauftragten in außeruniversitären Forschungsorganisationen (AGbaF)

Kontakt:
Dr. Ulla Weber, Zentrale Gleichstellungsbeauftragte der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V.
E-Mail

  • Arbeitskreis Chancengleichheit und Diversität (AKCD) der Leibniz-Einrichtungen

Kontakt:
Dr. Christine von Bloh, Sprecherin des AKCD (Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung-PIK)
E-Mail
Informationen zum AKCD

Weitere Informationen und Materialien

  • Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK)

Informationen zum Pakt für Forschung und Innovation

Pakt für Forschung und Innovation. “Monitoring-Bericht 2019, GWK 2019
Band I: Monitoring-Bericht 2019 PDF-Datei
Band II: Anhang 6, Berichte der Wissenschaftsorganisationen PDF-Datei

Chancengleichheit in Wissenschaft und Forschung, Datenmaterial zu Frauen in Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen:

23. Fortschreibung des Datenmaterials (2017/2018), GWK 2019

  • Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards der DFG

Informationen zu Chancengleichheitsmaßnahmen in den Förderverfahren der DFG

  • Wissenschaftsrat

Empfehlungen zur Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Wissenschaftsrat 2007

Fünf Jahre Offensive für Chancengleichheit von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern – Bestandsaufnahme und Empfehlungen, Wissenschaftsrat 2012