Landesarbeitsgemeinschaft der Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragten der Bezirke
Jeder der zwölf Berliner Bezirke hat eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte. Sie achtet darauf, dass Frauen bei allen Aufgaben des Bezirks gleichberechtigt berücksichtigt werden. Grundlage ist § 21 Landesgleichstellungsgesetz. Weitere Informationen