Der Erlass einer neuen Wahl- und Bestellungsverordnung resultiert aus der Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes vom 18. November 2010, die unter anderem Änderungen bei der Wahl der hauptamtlichen Frauenvertreterin und ihrer Stellvertreterin sowie die Möglichkeit einer Bestellung der Frauenvertretung vorsieht. Um die Rechte der weiblichen Beschäftigten im Berliner Landesdienst zu stärken, werden künftig in mehr Einrichtungen sowohl eine Frauenvertreterin als auch eine Stellvertreterin amtieren können.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen der neuen Verordnung betreffen zum einen das Wahlverfahren. Künftig werden die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin in getrennten Listen gewählt. Zum anderen wurde neu geregelt, dass die Frauenvertreterin und ihre Stellvertreterin für den Fall einer erfolglosen Wahl durch die Dienststelle bestellt werden können. Voraussetzung ist ein Bestellungsvorschlag von drei volljährigen weiblichen Wahlberechtigten. Das Bestellungsverfahren erfolgt unter Einbeziehung aller weiblichen Wahlberechtigten bei höchstmöglicher Transparenz.