Migrantinnen und häusliche Gewalt

Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, sind häufig mit besonderen Problemen konfrontiert. Der Schutz von Migrantinnen vor häuslicher Gewalt ist ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des Berliner Senats.

Die besondere Situation gewaltbetroffener Migrantinnen

Die Situation von Migrantinnen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, unterscheidet sich in vielen Fällen trotz aller Ähnlichkeit in der Struktur von Gewaltbeziehungen deutlich von der Situation deutscher gewaltbetroffener Frauen. Am häufigsten wird in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Kultur und Tradition diskutiert, die, oft in pauschalisierender Form, als Erklärung dafür herangezogen werden, dass Gewalt ausgeübt bzw. erduldet wird. Von besonderer Bedeutung ist aber auch die häufig größere Abhängigkeit einer migrierten Frau von ihrem Ehemann, die nicht nur aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse, einem geringeren Wissen über hiesige Strukturen, Gesetze, Regelungen und Unterstützungsangebote entsteht, sondern auch dadurch, dass ihr Aufenthaltsrecht unter Umständen an den Bestand einer ehelichen Lebensgemeinschaft gekoppelt ist.

Das eheabhängige Aufenthaltsrecht

Migrantinnen, die ihren Aufenthaltsstatus erst durch die Ehe mit einem Deutschen oder hier mit festem Aufenthaltstitel lebenden Migranten erworben haben, sind auch aufenthaltsrechtlich von diesem Mann abhängig. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist zunächst an den Zweck der Herstellung und Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft gebunden, bis sie als eigenständiges Aufenthaltsrecht verlängert werden kann (§ 31 Aufenthaltsgesetz). Dies ist in der Regel nach drei Jahren der Fall. In Fällen einer besonderen Härte gelten hierfür keine Fristen, wenn beispielsweise bei häuslicher Gewalt das Festhalten an der Lebensgemeinschaft nicht zumutbar ist. In der Praxis ist es für die Betroffenen jedoch häufig schwer, ihre Gewalterfahrungen glaubhaft zu machen, so dass viele Frauen aus Angst vor einer Rückkehr in ihr Herkunftsland in einer gewaltgeprägten Beziehung bleiben.

Beratung und Unterstützung für gewaltbetroffene Migrantinnen

Die Berliner Anti-Gewalt-Projekte sind gut auf die spezifischen Bedürfnisse gewaltbetroffener Migrantinnen eingestellt und bieten je nach Projekt Beratung zur Gewaltsituation, den aus einer Trennung resultierenden aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen und/oder eine sichere Unterkunft. Die BIG-Hotline bietet unter der Rufnummer 030-611 03 00 rund um die Uhr telefonische Hilfe, Beratung und Unterstützung an und vermittelt den betroffenen Frauen und Kindern freie Plätze in den Frauenhäusern. Die BIG-Hotline ist in der Lage, in bis zu 51 Sprachen zu dolmetschen.
Daneben bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 0116 016 rund um die Uhr und an 365 Tagen im Jahr Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen.
Auch die Berliner Migrantinnenprojekte, die bezirklichen Gleichstellungs- und Migrationsbeauftragten sowie die Integrationsbeauftragte des Senats bieten Beratung und Unterstützung an.

Der in Kooperation mit BIG erstellte Berliner Wegweiser für von häuslicher Gewalt betroffene Migrantinnen gibt einen Überblick über die Beratungsangebote.