Die Frauenvertreterin hat auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) zu achten. Ihre Tätigkeit ist für den Erfolg der Gleichstellungspolitik im Land Berlin unverzichtbar. Dabei hat sie zahlreiche Rechte.
Aktuell führen wir Anpassungen an unserem Internetauftritt durch, um den aktuellen Senatsumbildungen gerecht zu werden. Wir arbeiten daran, Ihnen in Kürze eine aktualisierte Webseite präsentieren zu können.
Frauenvertreterinnen
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Fragen und Antworten zur WOBFrau
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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
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10969 Berlin
Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung
Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
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