Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Frauenvertreterinnen
Die Frauenvertreterin hat auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) zu achten. Ihre Tätigkeit ist für den Erfolg der Gleichstellungspolitik im Land Berlin unverzichtbar. Dabei hat sie zahlreiche Rechte.
Rechte der Frauenvertreterin
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben sieht das LGG unter anderem folgende Rechte und Kompetenzen der Frauenvertreterin vor:
- Beteiligung bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung durch die Dienststelle
- Einsichtsrecht in Unterlagen und Akten
- Beteiligung an Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren, Bewerbungsgesprächen und Beurteilungen
- Beteiligung an der Erstellung des Frauenförderplans
- Durchführung von Sprechstunden und Versammlungen
- Recht auf Information und Auskunft über die ihr obliegenden Angelegenheiten
Instrumente der Rechtsdurchsetzung
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt die Frauenvertreterin über ein Beanstandungsrecht, mit dem sie Verstöße gegen das LGG rügen kann. Darüber hinaus hat sie auch die Möglichkeit, bei Verletzung ihrer Rechte nach dem LGG oder wenn kein oder ein nicht den Vorschriften des LGG entsprechender Frauenförderplan aufgestellt ist, Klage zu erheben.
Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps
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Abteilung Frauen und Gleichstellung
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
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