Die Frauenvertreterin hat auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) zu achten. Ihre Tätigkeit ist für den Erfolg der Gleichstellungspolitik im Land Berlin unverzichtbar. Dabei hat sie zahlreiche Rechte.
Frauenvertreterinnen
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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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