LGG-Bericht

Seit 1991 gilt das Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG). Das LGG verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Zu den gesetzlichen Instrumentarien gehören beispielweise Frauenförderpläne und die Wahl von Frauenvertreterinnen.

Der Senat kontrolliert regelmäßig die Umsetzung und den Erfolg der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, die den im Land Berlin beschäftigten Frauen und Männern gleiche Chancen im Beruf garantieren sollen. Dazu wird im Abstand von zwei Jahren ein Bericht erstellt.

Hier können Sie den aktuellen LGG-Bericht einsehen.

Berichtsauftrag – der LGG-Bericht

Das Landesgleichstellungsgesetz sieht ein zweijähriges Controlling zur Umsetzung des Gesetzes vor (§ 19 LGG). Grundlage des Berichts an das Abgeordnetenhaus ist eine Datenerhebung bei allen öffentlichen Einrichtungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes (gemäß §§ 1 und 1a LGG). Erhoben werden insbesondere Angaben

  • zur Personalstruktur,
  • zur Umsetzung der Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung sowie
  • zur Zahl der Mitglieder aus dem Berliner Landesdienst in Gremien
  • Ausgewählte Berichtstellen ergänzen die Datenerhebung um einen schriftlichen Kommentar, in dem sie auch über geplante Maßnahmen und Fortschritte in der Gleichstellung informieren.

Digitalisierung der Datenerhebung

In der Vergangenheit wurden die Daten für den LGG-Bericht manuell erhoben. Dies band viele personelle und zeitliche Ressourcen und barg ein erhöhtes Fehlerrisiko. Dieser Prozess wurde für die Datenerhebung des 16. LGG-Berichts digitalisiert. Es wurde das IT-Fachverfahren „elektronischer LGG-Bericht“ eingeführt. Nun werden die Daten bei den Einrichtungen und Dienststellen mit Hilfe der Umfragesoftware LimeSurvey erhoben. Durch die Digitalisierung können nun auch alle erhobenen Daten öffentlich eingesehen und auch weiterverwendet werden.

Frau an Whiteboard

16. LGG-Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG)

Hier geht es zum aktuellen LGG-Bericht. Weitere Informationen

Berlin Flagge

30jähriges Jubiläums des LGG-Berichts

Anlässlich des 30jährigen Jubiläums des LGG-Berichts wurde eine Zeitreihenanalyse in Form von Diagrammen erstellt, die den Erfolg der Regelungen zum Landesgleichstellungsgesetz im zeitlichen Verlauf von 1992 bis 2022 visualisiert. Weitere Informationen

Frau am Laptop

Archiv der LGG-Berichte

Hier finden Sie eine Auflistung der bisherigen LGG-Berichte. Weitere Informationen

Weiterführende Informationen

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Frauen und Gleichstellung

Postanschrift:
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung

Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung

Ansprechpartnerin:

Clara Steinke