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16. LGG-Bericht zum Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Hier geht es zum aktuellen LGG-Bericht. Weitere Informationen
Seit 1991 gilt das Landesgleichstellungsgesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Berliner Landesdienst (LGG). Das LGG verpflichtet die Einrichtungen des Landes Berlin zur Gleichstellung von Frauen und Männern und zur aktiven Frauenförderung. Zu den gesetzlichen Instrumentarien gehören beispielweise Frauenförderpläne und die Wahl von Frauenvertreterinnen.
Der Senat kontrolliert regelmäßig die Umsetzung und den Erfolg der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, die den im Land Berlin beschäftigten Frauen und Männern gleiche Chancen im Beruf garantieren sollen. Dazu wird im Abstand von zwei Jahren ein Bericht erstellt.
Hier können Sie den aktuellen LGG-Bericht einsehen.
Abteilung Frauen und Gleichstellung
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Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung
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