Das Landesgleichstellungsgesetz sieht ein zweijähriges Controlling zur Umsetzung des Gesetzes vor (§ 19 LGG). Grundlage des Berichts an das Abgeordnetenhaus ist eine Datenerhebung bei allen öffentlichen Einrichtungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes (gemäß §§ 1 und 1a LGG). Erhoben werden insbesondere Angaben zur Struktur und Entwicklung des Personals, zur Zahl der Mitglieder in Gremien des Landes sowie zur Umsetzung der Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung. Die Berichtstellen ergänzen die Datenerhebung um einen schriftlichen Kommentar, in dem sie auch über geplante Maßnahmen und Fortschritte in der Gleichstellung informieren.
LGG-Bericht
Der Senat kontrolliert regelmäßig die Umsetzung und den Erfolg der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, die den im Land beschäftigten Frauen und Männern gleiche Chancen im Beruf garantieren sollen.
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
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