Die Hochschulverträge sind das zentrale Steuerungselement der Hochschulpolitik. In § 2a des Berliner Hochschulgesetzes ist normiert, dass die für Hochschulen zuständige Senatsverwaltung Verträge mit den staatlichen Hochschulen mit einer Laufzeit von in der Regel fünf Jahren schließen soll. Diese Verträge beinthalten Regelungen über die Grundzüge der weiteren Entwicklung der Hochschulen und über die Höhe des Staatszuschusses zur Erfüllung ihrer Aufgaben, insbesondere in Forschung, Lehre und Studium. Sie bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
Gleichstellungsaspekte in den Hochschulverträgen
Bild: DOC RABE Media – Fotolia.com