Prävention von Gewalt

Prävention von Gewalt zielt darauf ab, die Entstehung von Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern und weiteren Gewalthandlungen vorzubeugen. Präventive Maßnahmen sind deshalb wichtiger Bestandteil der Anti-Gewalt-Arbeit des Berliner Senats.

Prävention – primär – sekundär – tertiär

  • Primäre Prävention umfasst im Sinne einer social policy die gesellschaftspolitische Aufgabe, über Ursachen, Formen und Auswirkungen von Gewalt gegen Frauen zu informieren und alle Bevölkerungsgruppen zu sensibilisieren.
  • Sekundäre Prävention beinhaltet die Bereitstellung von Hilfeangeboten für die betroffenen Frauen und ihre Kinder in akuten oder potenziellen Gewalt- und Konfliktsituationen, um in die Dynamik der Gewalthandlung einzugreifen und die Betroffenen zu schützen.
  • Tertiäre Prävention will die Gewalt bzw. deren Fortsetzung durch bestimmte Programme und Maßnahmen verhindern. Der Berliner Senat nutzt alle drei Formen der Prävention, um dem Ziel einer gewaltfreien Zivilgesellschaft näher zu kommen.

Berlinweite Kampagne zu häuslicher Gewalt

Öffentlichkeitsarbeit spielt eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, Gewalt gegen Frauen sichtbar zu machen, über die Problematik aufzuklären und möglichst viele Menschen anzusprechen.
Im Auftrag der für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständigen Senatsverwaltung wurde im Jahr 2010 eine berlinweite Kampagne zum Thema häusliche Gewalt unter dem Motto “Hinter deutschen Wänden” durchgeführt. Im Mittelpunkt der Kampagne stand die Ausstrahlung eines Kinospots in insgesamt 38 Cineplex- und Off-Kinos sowie im Berliner Fenster, dem Infotainment der Berliner U-Bahn, in abgewandelter Form ohne Ton. Zeitgleich machten im gesamten Stadtgebiet Großplakate mit dem Slogan „Manchmal sieht man es erst auf den zweiten Blick“ und der Telefonnummer 030-611 03 00 der BIG-Hotline als zentraler Anlaufstelle auf das Phänomen häusliche Gewalt aufmerksam. Weitere Elemente der Kampagne sind City Cards und die Schaltung einer speziellen Website mit den wichtigsten Informationen und Hilfeangeboten zum Thema. Nicht nur Opfer, Unterstützerinnen und Unterstützer sollen mit der Kampagne ermutigt werden, sich Hilfe zu holen und sich zu informieren. Auch Männer sollen motiviert werden, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Die Kampagne wird weitergeführt.

Präventionsprojekt an Grundschulen

Um einen teilweise sogar generationenübergreifendenden Kreislauf von (häuslicher) Gewalt zu durchbrechen, sind effektive Interventions- und Präventionsmaßnahmen erforderlich. Hier setzt das Projekt der Berliner Initiative gegen Gewalt an Frauen – BIG-Prävention an Berliner Grundschulen an. Es ist ein kostenfreies Angebot für die 4. bis 6. Grundschulklassen, die pädagogischen Fachkräfte und Eltern. Aufgaben des Projektes sind die Qualifizierung von pädagogischen Fachkräften, die Elternarbeit und die Stärkung und Aufklärung von Mädchen und Jungen. Fachwissen über Kinder und häusliche Gewalt soll vermittelt, das Thema enttabuisiert sowie der Schutz für Kinder und deren Mütter verbessert werden. Das Projekt kombiniert Workshops für Schülerinnen und Schüler zu gewalttätigem Verhalten und gewaltfreien Konfliktlösungsstrategien mit Fachveranstaltungen für die Lehrkräfte und Angeboten für die Eltern. Auf Elternabenden werden die Kinderworkshops vorgestellt und zum Thema Häusliche Gewalt informiert. Ein Elternbrief vermittelt Eltern Kenntnisse über die Auswirkungen auf Kinder und formuliert Kernaussagen zur Prävention und gewaltfreien Erziehung. Damit wird den Eltern eine Auseinandersetzung mit dem Thema ermöglicht. Das BIG- Präventionsprojekt deckt Aspekte der Primär- und Sekundärprävention ab und trägt zu einer Verbesserung in der Zusammenarbeit Eltern, Schule und Jugendamt bzw. Jugendhilfe ab.

Täterorientierte Intervention

Langfristig wirksamer Schutz für Opfer häuslicher Gewalt muss auch bei den Tätern ansetzen. Die Arbeit mit Männern, die in ihrer Partnerschaft häusliche Gewalt ausüben, ist daher eine notwendige Ergänzung zu den Hilfeangeboten zum Schutz von Frauen und Kindern und zur Vorbeugung weiterer Gewalt.

Warum täterorientierte Intervention notwendig ist

Die Notwendigkeit täterorientierter Intervention belegen Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung der Interventionsprojekte gegen häusliche Gewalt in der Bundesrepublik, die im Jahr 2005 vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSF) vorgelegt wurden. So hat sich gezeigt, dass bei den meisten Männern, die einen sozialen Trainingskurs abgeschlossen haben, Veränderungsprozesse erkennbar sind. Das bedeutet, dass Täter durch die Teilnahme an einem sozialen Trainingskurs zum Beispiel zu einer selbstkritischen Haltung und einer Übernahme von Verantwortung für die ausgeübte Gewalt gelangen können und Verhaltensmodifikationen erlernen.
Die Arbeit mit Männern, die in ihrer Partnerschaft häusliche Gewalt ausüben, ist ein wichtiger Baustein im Berliner Hilfesystem, um den Schutz von Frauen und Kindern zu erhöhen und Gewalthandlungen zu vermeiden. Wesentliche Voraussetzung für Täterarbeit ist die Kooperation und Vernetzung mit dem bestehenden Hilfesystem.

Ziele der täterorientierten Intervention

  • Die Opfer vor weiterer Gewalt und Nachstellungen zu schützen,
  • mitbetroffene Kinder vor den Folgen von Gewalt in der Familie zu bewahren,
  • Männer zur Übernahme von Verantwortung für ihre Taten zu bewegen; der Täter beendet das körperlich und psychisch gewalttätige Verhalten und erlernt gewaltfreie und partnerschaftliche Verhaltensweisen,
  • Gewalt fördernde Männerbilder in Frage zu stellen,
  • eine bessere Lebensqualität mit der Perspektive einen gewaltfreies Lebens.

Zielgruppe täterorientierter Intervention sind Männer und zu einem geringen Anteil auch Frauen, die in ihrer Partnerschaft häusliche Gewalt ausüben sowie deren (Ex-)Partnerinnen und Kinder.

Umsetzung in Berlin

In Berlin bietet die Beratungsstelle „Beratung für Männer-gegen Gewalt“ des Landesverbands der Volkssolidarität e.V. neben Einzelberatung soziale Trainingskurse an. An diesen 26 Wochen dauernden Kursen können sogenannte „Selbstmelder“, also „Freiwillige“ und im Rahmen einer Bewährungsstrafe bzw. der Einstellung eines Verfahrens mit Auflagen gerichtsgewiesene Täter teilnehmen. Auch nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) gibt es für das zuständige Gericht im Rahmen von Einstellungen der Verfahren und Verurteilungen die Möglichkeit, Jugendlichen oder Heranwachsenden die Weisung zu erteilen, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen. Weisungen können ebenfalls von den Familiengerichten erfolgen. Besonderes Augenmerk gilt den Tätern mit Migrationshintergrund. Auch das Berliner Zentrum für Gewaltprävention (BZfG) bietet auf niedrigschwelliger Ebene Täterkurse für Selbstmelder und gerichtsgewiesene Täter an und hat sein Angebot in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Beide Projekte arbeiten mit einem gemischtgeschlechtlichen Trainerteam. Weitere Elemente täterorientierter Intervention sind:
  • Unterstützung der (Ex-)Partnerinnen mit einem speziellen Beratungsangebot
  • Koordinierung der Angebote, Kooperation und Vernetzung zwischen den Hilfeeinrichtungen aus dem Antigewaltbereich und den Täterarbeitsprojekte.

Die Koordinierung der Täterarbeit ist in Berlin bei BIG e.V. angesiedelt.

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps