Wenn Sie sich an der Ausschreibung des Berliner Frauenpreises 2025 durch Einreichung eines Vorschlages bis zum 1. November 2024 beteiligen wollen, finden Sie einleitende Hinweise und das dazugehörige Ausschreibungsformular als Download hier:
Ausschreibung des Berliner Frauenpreises 2025
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Hinweise zur Ausschreibung des Berliner Frauenpreises 2025
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Formular zur Einreichung von Vorschlägen für den Berliner Frauenpreis 2025
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Der Preis
Der Berliner Frauenpreis wird jährlich an weibliche Persönlichkeiten der Stadt Berlin vergeben, die durch ihr Engagement in herausragender Weise für die Emanzipation und Gleichstellung von Frauen und Männern gewirkt haben und wirken.
Der Berliner Frauenpreis ist mit 5.000 € und einer Skulptur dotiert.
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Die Jury
Über die Vergabe des Berliner Frauenpreises entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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Die Auswahlkriterien
Der Preis wird verliehen für:
Besonderes und überdurchschnittliches Engagement für die Emanzipation der Geschlechter, z.B. durch- außergewöhnliches Engagement zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeiten,
- journalistisches und kreatives Arbeiten sowie Publikationen, die Frauen in ihrer Vielfalt oder als aktiv Handelnde darstellen und fördern, bzw. Lebenszusammenhänge von Frauen in besonderer Weise kritisch beleuchten,
- besonders frühes, langjähriges, erfolgreiches Engagement auf dem Feld der Gleichstellungspolitik in Vereinen, zivilgesellschaftlichen Initiativen, Institutionen, politischen Parteien.
- Entwicklung und Umsetzung eines erfolgreichen und innovativen Gleichstellungsprojekts,
- herausragende wissenschaftliche Arbeiten, die geschlechterrelevante Fragestellungen und/oder neue, kreative gleichstellungsrelevante Ansätze erörtern,
- herausragende künstlerische Leistungen, die sich mit der gesellschaftlichen Situation von Frauen auseinandersetzen,
- vorbildliches gleichstellungspolitisches Engagement in einem frauenuntypischen Bereich des gesellschaftlichen Lebens.
- mit der Initiierung einer öffentlichen Debatte zu einem wichtigen Thema,
- durch Entwicklung von neuen und innovativen Projekt- und Maßnahmenideen zur Sensibilisierung für gleichstellungsrelevante Themen.
- Einsatz für eine interkulturelle Verständigung,
- Leistungen zur Integration von Migrantinnen,
- Unterstützung mehrfachdiskriminierter Frauen.
Der Berliner Frauenpreis wird ausschließlich an in Berlin wirkende Frauen vergeben. Der Preis kann nicht posthum vergeben werden.
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Die Preisverleihung
Die Preisverleihung findet jährlich anlässlich des Internationalen Frauentags im Rahmen einer Festveranstaltung statt.
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Einreichung von Vorschlägen
Vorschläge für mit dem Berliner Frauenpreis auszuzeichnende Frauen können durch Einzelpersonen oder Gruppen erfolgen. Eine Frau kann auch mehrere Jahre hintereinander vorgeschlagen werden.
Die Vorschläge können per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg eingereicht werden.
Anschrift für Nachfragen und für die Einreichung von Nominierungen:- per E-Mail
- per Post an:
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, Abteilung Frauen und Gleichstellung
Ansprechpartnerin: Jutta Kühl
Abteilung Frauen und Gleichstellung – V D 3
Dominicusstr. 12-14
10823 Berlin- Telefon: 0175 7543 039
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
Postanschrift:
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung
Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
- Tel.: (030) 9028-2102
- Fax: (030) 9028-2066
- E-Mail E-Mail an das Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
Kontakt
Funktionspostfach des Berliner Frauenpreises