Mit dem novellierten Hochschulgesetz (BerlHG) vom 12.10.1990 wurden alle Hochschulen des Landes Berlin verpflichtet, eine hauptberufliche Frauenbeauftragte zu bestellen. Im Juni 1991 konstituierte sich ihre Landeskonferenz.
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an den Hochschulen ist gleichzeitig Frauenvertreterin im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes. In § 59 BerlHG sind Aufgaben, Rechte und Wahl der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten geregelt. Die Ausgestaltung dieses Amtes berücksichtigt hochschulspezifische Bedingungen und gewährleistet die Freiheit von Forschung, Lehre und Kunst. Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ist im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an fachliche Weisungen gebunden.
durch ein Gremium, in dem alle Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen, Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterinnen für Technik, Service und Verwaltung) paritätisch vertreten sind
förmliche Bestellung durch die Leiterin bzw. den Leiter der Hochschule
Rechte der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
umfassendes Beteiligungsrecht bei allen Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen
Informations-, Rede- und Antragsrecht sowie aufschiebendes Widerspruchsrecht in Gremien bzw. Organen
Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, sonstiger Organe und Einrichtungen
Die Landeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
Die Landeskonferenz (LaKoF) vertritt die Interessen von Frauen an den Hochschulen und wirkt gemeinsam in hochschulübergreifenden Angelegenheiten auf die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen hin. Das Netzwerk nimmt auf Landesebene durch Stellungnahmen und Empfehlungen Einfluss auf die Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Seit Jahren existiert eine konstruktive Zusammenarbeit mit den für Wissenschaft und für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltungen sowie parlamentarischen Gremien.