Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP)

Die Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP) beinhaltet eine umfassende Zusammenstellung von Maßnahmen aus den Bereichen der Prävention, Versorgung und der Intervention sowie zur Sensibilisierung für und Eindämmung von sexueller Gewalt auf unterschiedlichen Ebenen. In der IMP werden die verschiedenen Zielgruppen und die weit gefächerten inhaltlichen Aspekte des Themas sowie deren Schnittstellen als Ganzes berücksichtigt. Zentral für den ganzheitlichen Ansatz, der in der IMP verfolgt wird, ist das inklusive Vorgehen, das die ständige Berücksichtigung von Aspekten wie Barrierefreiheit, interkultureller Öffnung sowie Diversity vorsieht.

Durch Inkrafttreten des Europarat-Übereinkommens zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) im Februar 2018 hat die IMP einen rechtsverbindlichen Rahmen erhalten.

Entstehungs- und Umsetzungsprozess

Die Integrierte Maßnahmenplanung gegen sexuelle Gewalt (IMP) ist das Ergebnis der ressort- und institutionenübergreifenden Arbeit des Berliner Netzwerkes gegen sexualisierte Gewalt. Das in Berlin im Bereich sexualisierte Gewalt bestehende Präventions-, Interventions- und Versorgungsangebot wurde gemeinsam und partizipativ weiterentwickelt und in der Broschüre „Dokumentation. Integrierte Maßnahmenplanung des Berliner Netzwerks gegen sexuelle Gewalt“ (2016) veröffentlicht. Ressortübergreifend wurde das Thema sexuelle Gewalt in den Blick genommen und vorrangig auch an den Schnittstellen bearbeitet. Im Juli 2016 wurde der Bericht über die Integrierte Maßnahmenplanung des Berliner Netzwerkes gegen sexuelle Gewalt dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt (Senatsvorlage, Drucksache 17/3106).

Im September 2018 hat in der ehemaligen Senatsverwaltung Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Koordinierungsstelle für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Integrierten Maßnahmenplanung (IMP) ihre Arbeit aufgenommen.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle umfassen die strategische landesweite Steuerung zur Umsetzung der IMP sowie die Entwicklung und Durchführung eines Monitoringverfahrens.

Als erster Arbeitsauftrag der Koordinierungsstelle wurde eine tiefgehende Analyse der IMP und Durchführung einer ersten Abfrage zum Umsetzungsstand der darin enthaltenen Maßnahmen durchgeführt.

Die Ergebnisse der Abfrage zeigten auf, dass die IMP in ihrer Fassung vom Juli 2016 (Senatsvorlage, Drucksache 17/3106) eine komplexe Struktur hat. Anhand der Ergebnisse der Abfrage wurde deutlich, dass – um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse nach sozialwissenschaftlichen Standards sicherzustellen – eine weitere Präzisierung der Maßnahmen und eine Clusterung in Handlungsfelder und Zielsetzungen nötig war. Für den weiteren Prozess war es wichtig, die IMP zu einem handlungsfähigen und praktikablen Instrument weiterzuentwickeln. Es wurden insgesamt 126 Maßnahmen identifiziert.

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Neustrukturierung

Im Ergebnis der Clusterung wurde die IMP neu strukturiert und so zu einem effizienten und handhabbaren Instrument für das Monitoring der Umsetzung der Berliner Maßnahmen gegen sexuelle Gewalt. Eine übersichtliche Struktur für die bereits vorhandenen Inhalte wurde geschaffen.

Die neue Struktur für den IMP umfasst vier Ebenen:
  • Handlungsfelder
  • Schwerpunkte
  • Ziele
  • Maßnahmen
Die Handlungsfelder spiegeln die unterschiedlichen Schritte der Prävention von und der Intervention bei Fällen von sexueller Gewalt wieder. Die identifizierten Handlungsfelder sind:
  • Prävention
  • Erkennung und Versorgung Betroffener
  • Strafverfolgung
  • Synergien im Hilfesystem

Die Formulierung der Ziele und Maßnahmen weicht im Wesentlichen nicht von den in der IMP verwendeten Formulierung ab, wurden jedoch teilweise redaktionell bearbeitet.

Die Umsetzung der Maßnahmen liegt in der Verantwortung unterschiedlicher Senatsverwaltungen, je nach Zuständigkeit:
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend, Familie
  • Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
  • Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
  • Senatsverwaltung für Inneres und Sport
  • Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
  • Senatskanzlei

Zwischenergebnisse des 1. Monitorings

Die Zwischenbilanz des IMP-Umsetzungsstands, die auf der Auswertung des 1. Monitorings basiert, zeigt folgende Ergebnisse:

  • Von 126 Maßnahmen sind mit Stand März 2021 82 Maßnahmen (66%) als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder abgeschlossen zurückgemeldet worden.
  • Die Umsetzung von 19 Maßnahmen (15%) wird aus fachlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr beabsichtigt.

Details können dem Handout „Neustrukturierung und Ergebnisse des 1. Monitorings“ entnommen werden:

  • IMP Handout Neustrukturierung und Ergebnisse des 1. Monitoring

    Stand Oktober 2020. Nicht barrierefrei.

    PDF-Dokument (1.3 MB)

  • IMP Handout Neustrukturierung und Ergebnisse des 1. Monitoring - barrierefrei

    PDF-Dokument (530.9 kB)

2. Monitoring der IMP

Die Abfrage zum 2. Monitoring wurde von Dezember 2020 bis März 2021 durchgeführt, abgefragt wurden die für die jeweilige Maßnahme zuständigen Senatsverwaltungen. Auf Grundlage der Rückmeldungen wurde eine aktualisierte Zwischenbilanz der Umsetzung der IMP gezogen, die nach Handlungsfeldern, Schwerpunkten und z.T. Zielsetzungen strukturiert ist.

Die Ergebnisse der Abfrage zeigen, dass mit Stand März 2021 von 126 Maßnahmen 91 Maßnahmen (73%) als umgesetzt, teilweise umgesetzt oder abgeschlossen zurückgemeldet wurden. Die Zwischenbilanz fällt daher positiv aus. Details können dem Handout „Ergebnisse des Monitorings. Oktober 2021“ entnommen werden:

  • IMP Handout Neustrukturierung und Ergebnisse 2. Monitoring

    PDF-Dokument (448.9 kB)