Das Grundgesetz und die Verfassung von Berlin fordern die tatsächliche, nicht nur formale Gleichstellung der Geschlechter. Auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung leisten Diskriminierungsverbote und Fördergebote gleichermaßen wichtige Beiträge.
Aktuell führen wir Anpassungen an unserem Internetauftritt durch, um den aktuellen Senatsumbildungen gerecht zu werden. Wir arbeiten daran, Ihnen in Kürze eine aktualisierte Webseite präsentieren zu können.
Zum Verhältnis von Antidiskriminierung und Förderung
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Abteilung Frauen und Gleichstellung
Postanschrift:
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung
Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
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