Fachkommission Menschenhandel

Koordinierte Bekämpfung des Frauenhandels

In Berlin setzt sich die interdisziplinäre Fachkommission Menschenhandel für eine effektivere Bekämpfung des Frauenhandels und für einen umfassenderen Opferschutz ein.

Von der Berliner Fachkommission Frauenhandel zur Fachkommission Menschenhandel

Als nach dem Fall der Mauer 1989 und vor dem Hintergrund der Umwälzungen in den mittel- und osteuropäischen Staaten immer mehr Frauen auch aus Osteuropa nach Deutschland gehandelt wurden, wurde 1995 die Fachkommission Frauenhandel unter dem Vorsitz der Staatssekretärin für Frauenpolitik ins Leben gerufen.

Von Anfang an wurde Wert darauf gelegt, die Aufmerksamkeit nicht nur auf eine stärkere Strafverfolgungsbereitschaft zu konzentrieren, sondern auch das Problembewusstsein für die komplexen und schwierigen Lebensbedingungen der gehandelten Frauen zu schärfen und sich für eine Verbesserung ihrer Situation einzusetzen. Ziel war und ist es, durch eine Koordinierung aller mit Frauenhandel befassten staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen angemessene und konkrete Lösungsansätze zu entwickeln. Auch wenn der Handel in die Prostitution damals im Fokus des öffentlichen Interesses stand, hat die Kommission seit Beginn ihrer Arbeit auch weitere Formen des Menschenhandels – Heiratshandel, Handel in ausbeuterische Arbeitsverhältnisse, Prostitutionstourismus – berücksichtigt.

Im Sommer 2009 hat sich im Rahmen eines EU-Projektes das „Berliner Bündnis gegen Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung“ (BBGM) gegründet. Projektpartner waren die damalige Berliner Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, die Internationale Organisation für Migration (IOM), die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Das Projekt war zeitlich befristet und lief im Sommer 2012 aus. Ziel des Projektes war die bessere und umfassendere Wahrnehmung von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung als Menschenrechtsverletzung und diskriminierende Praxis in der Arbeitswelt. Des Weiteren sollte ein umfassender Ansatz zur Bekämpfung dieser Phänomene, zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und zur Unterstützung der Betroffenen in Berlin-Brandenburg aufgezeigt werden.

Um Ressourcen zu bündeln und Synergieeffekte zu erzielen, hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen 2012 den Entschluss gefasst, eine neue Berliner Fachkommission Menschenhandel ins Leben zu rufen, die sich mit beiden Phänomenen – Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung sowie Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung – befasst. Die konstituierende Sitzung hat am 21.1.2013 unter der Leitung der Senatorin für Arbeit, Integration und Frauen, Dilek Kolat, stattgefunden.

Zusammensetzung der Fachkommission

Die Fachkommission setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen: die Berliner Senatsverwaltungen für Inneres und Sport, Justiz sowie für Arbeit, Integration und Frauen, das Landeskriminalamt (LKA), die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, das Landesamt für Gesundheit und Soziales, das Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Charlottenburg-Wilmersdorf, die Beratungsstellen Ban Ying, IN VIA, Solwodi, Hydra, die Zufluchtswohnungen Ban Ying und Ona, die Anlaufstelle für europäische Wanderarbeiterinnen und –arbeiter sowie die gewerkschaftlichen Beratungsstellen für Migrantinnen und Migranten (Arbeit und Leben e.V.), das Büro für entsandte Beschäftigte, Faire Mobilität und der AK Undokumentierte Arbeit (ver.di).

Maßnahmen und Regelungen

Durch die Arbeit der Fachkommission konnten in Berlin verschiedene Maßnahmen und Regelungen erarbeitet und umgesetzt werden, von denen im Folgenden einige exemplarisch genannt werden:
  • Kooperationsvereinbarung zwischen Polizei und Fachberatungsstellen mit dem Ziel, die in der Berliner Praxis bewährte Form der Zusammenarbeit zu institutionalisieren. Seit 2008 berücksichtigt die Kooperationsvereinbarung auch den Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft.
  • Verbesserung der aufenthaltsrechtlichen Situation betroffener Frauen durch Weisungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an die Ausländerbehörde
  • Verbesserung der Modalitäten bei der Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Interdisziplinäre Fortbildungen für Polizei und Justiz
  • Weiterentwicklung des Betreuungs- und Unterbringungsangebotes für Betroffene
  • Erstellung mehrsprachiger Informationsblätter zur Auslage in der Ausländerbehörde und im Abschiebungsgewahrsam