Das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm 2008-2011 – Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ (GPR) wurde im April 2008 vom Berliner Senat beschlossen. Seither wird es fortgeschrieben. Das GPR III wurde am 08.05.2018 vom Berliner Senat verabschiedet. Ziel des Gleichstellungspoltischen Rahmenprogramms ist es, das Verwaltungshandeln in allen Teilen der Berliner Verwaltung so auszugestalten, dass die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, befördert wird. Der Leitgedanke des GPR III „Geschlechtergerechtes Leben in einer bewegten Stadt“ findet sich sowohl in den dort formulierten gleichstellungspolitischen Herausforderungen als auch in den konkreten Maßnahmen der Verwaltungen.
Das GPR bezieht sich insbesondere auf die fünf Politikfelder Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit und Integration als Schwerpunkte für gleichstellungspolitische Maßnahmen und Ziele. Das übergeordnete Ziel des GPR ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Berlin spürbar zu verbessern. Dazu gehören die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Berliner Gleichstellungspolitik und die Verbindung der Debatte um Geschlechtergerechtigkeit mit aktuellen politischen Fragestellungen.