Das Gesicht Berlins wird mit geprägt von der Vielfalt der Frauen, die aus Ländern der ganzen Welt zugewandert sind. Der Berliner Senat setzt sich seit Jahren für ihre gleichberechtigte Teilhabe und für Chancengleichheit ein.
Die Vielfalt der Migrantinnen trägt zur Bereicherung der Metropole Berlin bei. Migration eröffnet neue Perspektiven und Möglichkeiten, kann aber auch Schwierigkeiten beinhalten, die aus ungeklärten rechtlichen Situationen, Gewalterfahrungen, Problemen mit der Herkunftsgemeinschaft, Armut oder Sprachschwierigkeiten erwachsen. Migrantinnen sind keine homogene Gruppe. Sie unterscheiden sich im Hinblick auf ihr Herkunftsland, ihren sozialen Hintergrund, ihr Bildungsniveau, ihre familiäre Situation, ihrer Migrationsgeschichte etc.. Viele sind unter schwierigen Umständen migriert, sind beispielsweise vor kriegerischen Auseinandersetzungen geflohen und haben enorme Risiken auf sich genommen. Andere sind als Arbeitskräfte nach Berlin gekommen oder haben hier Unternehmen gegründet. Wieder andere sind bereits hier lebenden Familienangehörigen gefolgt.
„Die Migrantin“ gibt es nicht, eine pauschalisierende Sichtweise wird den Berlinerinnen mit Migrationshintergrund nicht gerecht.
Die gleichberechtigte Teilhabe von Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund und deren Möglichkeiten, ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, gehört zu den zentralen gleichstellungs- und integrationspolitischen Zielen des Senats. Die daraus erwachsenden Anforderungen richten sich zum einen an die Aufnahmegesellschaft, die gefordert ist, die gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, indem Zugangsbarrieren und Diskriminierung abgebaut werden. Zum anderen sind auch die Herkunftscommunities gefragt, mit Konflikten, die sich aus dem Aufeinandertreffen unterschiedlicher Normen und Werte ergeben können, konstruktiv umzugehen und Mädchen und Frauen in der selbstbestimmten Entwicklung ihrer Persönlichkeit nicht einzuschränken.