Gewalt gegen behinderte Frauen

Frau im Rollstuhl von hinten betrachtet

Dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen besonders häufig Opfer von Gewalt werden, insbesondere von sexualisierter Gewalt, wurde lange Zeit tabuisiert. Erst allmählich beginnt eine offene Auseinandersetzung mit diesem Thema.

Sexualisierte Gewalt an Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Bis in die 90er Jahre war dieses Thema tabuisiert. Es wurde davon ausgegangen, dass Mädchen und Frauen mit Behinderungen, insbesondere mit einer geistigen Behinderung, aufgrund ihrer Behinderung und ihrem Leben in der Familie oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe vor sexualisierter Gewalt besonders geschützt sind. Doch die Realität sieht ganz anders aus.

Zahlen und Fakten

Seit November 2011 liegen die Ergebnisse der repräsentativen Studie zur Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen in Deutschland der Universität Bielefeld mit Zahlen zur Lebenssituation, Gewalterfahrungen und Diskriminierungen von behinderten Frauen in Deutschland vor. An der Studie nahmen 1.561 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen, im Alter von 16 bis 65 Jahren teil, die sowohl in Haushalten als auch in Einrichtungen lebten.

Einige zentrale Ergebnisse der Studie sind:
  • Frauen mit Behinderungen erleben im Erwachsenenalter sexuelle Gewalt zwei- bis dreimal häufiger (bis 44%) als nicht behinderte Frauen (13%, Frauenstudie 2004)
  • Bereits in ihrer Kindheit und Jugend sind sie zwei- bis dreimal häufiger sexuellem Missbrauch ausgesetzt (20 bis 34%) als der weibliche Bevölkerungsdurchschnitt (10%, vgl. Frauenstudie 2004). Sexuelle Gewalt setzt sich häufig im Erwachsenenalter fort.
  • Frauen mit Behinderungen sind fast doppelt so häufig von körperlicher Gewalt im Erwachsenenalter (58 bis 73%) betroffen wie Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt (35%, Frauenstudie 2004).
  • Psychischer Gewalt durch Eltern waren 50 bis 60% der befragten behinderten Frauen ausgesetzt und damit doppelt so häufig wie die Frauen ohne Behinderung (34%, Frauenstudie 2004).

Risikofaktoren

Wie die neue Gewaltstudie aufzeigt, besteht ein direkter Zusammenhang zwischen Gewalt und Behinderung. Die bisher vorliegenden Studien heben bestimmte Umstände hervor, die behinderte Mädchen und Frauen in besonderer Weise gefährden, Opfer sexualisierter Gewalt zu werden:

  • Ihre soziale Isolation; ihr Informations-, Wissens- und Erfahrungsdefizit; ihr mangelndes Selbstbewusstsein durch ihre Erziehung zur Anpassung oder ihre eingeschränkte Kommunikationsfähigkeit sowie die aus ihrem behinderungsbedingten Unterstützungs- und Assistenzbedarf resultierende Abhängigkeit zum Täter.
  • Die Opfer gelten in der Regel als wenig glaubwürdig, weil sexualisierte Gewalt an Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft als nicht vorstellbar gilt.
  • Die Strukturen in den Einrichtungen, z.B. nicht verschließbare Zimmer, Toiletten und Waschräume.

Handlungsbedarf und Prävention

Die Bekämpfung der sexuellen Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ist ein komplexer Prozess. Er betrifft viele Bereiche und Akteure, den familiären als auch den Einrichtungsbereich. Beispiele für eine zielgruppenspezifische Prävention auf Berliner Ebene sind das Berliner Wohnteilhabegesetz Wohnteilhabegesetz und die Informationsbroschüre “Was tun bei sexueller Gewalt?” in Leichter Sprache, um alle Mädchen und Frauen, auch lernbehinderten Mädchen und Frauen, über sexuelle Gewalt und Hilfemöglichkeiten zu informieren.

Das Wohnteilhabegesetz verpflichtet die Leistungserbringenden von Wohneinrichtungen und Wohngemeinschaften für Behinderte zum Schutz vor sexueller Gewalt. Dazu hat jede Einrichtung ein wirksames Konzept zur Gewaltprävention und die Umsetzung sicher zu stellen. Eine weitere gewaltpräventive Maßnahme stellt die Pflege und Betreuung durch Pflegekräfte des eigenen Geschlechts dar.

Zur Prävention gehören aber auch Fortbildungen der Akteurinnen und Akteure in diesen Bereichen, Selbstbehauptungsangebote für Mädchen und Frauen mit Behinderungen an Schulen und in bzw. auch außerhalb der Einrichtungen/Werkstätten sowie erleichterte Zugänge in Einrichtungen/Werkstätten zu barrierefreien Schutz- und Hilfeangeboten, wozu auch Frauenbeauftragte in Einrichtungen beitragen können.

Beratung

Beratungsangebote bei Gewalt gegen behinderte Frauen

Die Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu Beratungs-, Schutz- und Hilfeangeboten sowie zu barrierefreien Informationen für behinderte Frauen ist Anliegen des Berliner Senats. Weitere Informationen

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps