Sprache ist ein Spiegel unseres Zusammenlebens, ein Instrument, das Bedürfnisse nach Mitteilung und Verständigung erfüllt, aber auch ein Instrument der Machtausübung und des Ausschlusses. In wissenschaftlichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Verwendung der männlichen Form in der Sprache symbolisch wie faktisch zur Benachteiligung von Frauen führt. Dieses sogenannte generische Maskulinum schließt Frauen aus der Vorstellungskraft der Sprechenden aus und wird dem Anspruch einer geschlechtergerechten Sprache nicht gerecht. Um diese zu erreichen, bedarf es der Bereitschaft, sich von alten Sprech- und Denkgewohnheiten zu verabschieden.
Die Zielsetzung einer „geschlechtergerechten Sprache“ wird seit vielen Jahren in der Berliner Verwaltung thematisiert. Aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht ging und geht es dabei stets darum, den Frauen als der Mehrheit der Bevölkerung eine angemessene Repräsentanz in der von der Verwaltung genutzten Sprache zu verschaffen. Damit sollte die Verpflichtung der Verwaltung zur Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetztes ebenso zum Tragen kommen wie auch der Auftrag der Verwaltung, angemessen mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Berlin zu kommunizieren.