Geschlechtergerechte Digitalisierung

Geschäftsfrau nutzt Soziale Medien

Eine geschlechtergerechte Digitalisierung wird als ein wesentliches Thema im Bereich der Gleichstellungspolitik angesehen. Die digitale Transformation wirkt sich zunehmend auf das ökonomische, politische, gesellschaftliche sowie kulturelle Leben von Frauen und Männern aus. Frauen profitieren dabei nicht zwangsläufig von der Digitalisierung, wenn bestehende Ungleichheiten bei der digitalen Transformation reproduziert werden. Chancen der Digitalisierung müssen geschlechtergerecht genutzt und Risiken dürfen nicht ungleich verteilt werden.

Arbeit in der digitalisierten Welt

Mehr denn je findet das berufliche Leben digital statt. Diese grundlegende Veränderung vollzieht sich in einer Gesellschaft, die von ungleichen Bildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsvoraussetzungen und -bedingungen für Frauen und Männer geprägt ist.

Im Rahmen der digitalen Transformation können Teilhabechancen und Entwicklungsmöglichkeiten von Frauen und Männern neu verhandelt werden. Wenn sich beispielsweise Arbeitsbedingungen verändern, können Fragen der Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben neu gedacht werden. Berufsbilder wandeln sich und es entstehen neue Ausbildungs- und Tätigkeitsfelder. Durch digitale Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten können Frauen und Männer orts- und zeitunabhängig weitere Kompetenzen erlangen.

Daneben birgt die zunehmende Digitalisierung auch Risiken, wie Arbeitsverdichtung, Arbeitsplatzabbau, die Entwertung von erworbenen Qualifikationen oder Diskriminierung durch den Einsatz von algorithmenbasierten Entscheidungssystemen. Im Zuge der Corona-Pandemie ließ sich zudem ein Rückfall in tradierte Rollenmuster von Frauen verzeichnen, die Home – Office, Home – Schooling und andere Formen der Care – Arbeit häufig parallel bewältigen müssen.

Digitale Teilhabe und Sichtbarkeit

Nach wie vor ist die IT-Branche männlich dominiert. Damit einhergehend ist die geringe Teilhabe und Sichtbarkeit von Frauen an der Gestaltung von digitalen Angeboten und Formaten. Als ein wesentliches Mittel zur Erhöhung des Frauenanteils und zur Verbesserung der Teilhabechancen wird die Minimierung des Digital Gender Gaps gesehen.

In der Sonderauswertung „Digital Gender Gap – Lagebild zu Gender(un)gleichheiten in der digitalisierten Welt“ des D21-Digital Index“ der Initiative D21 und des Kompetenzzentrums Technik – Diversity – Chancengleichheit e. V. erreichten Frauen – über alle soziodemographischen Merkmale hinweg – einen geringeren Digitalisierungsgrad als Männer, womit sie überdurchschnittlich häufig zu der Gruppe der „Digital Abseitsstehenden“ zählen. Die Gruppe der „Digitalen Vorreiter“ ist dagegen noch immer überwiegend männlich besetzt. Es konnte festgestellt werden, dass der Unterschied zwischen den Geschlechtern dabei umso größer wird, je programmiertechnischer ein Bereich ist. Darüber hinaus zeigte sich, dass Frauen im Durchschnitt schlechter technisch ausgestattet sind.

In einer Studie des Wissenschaftsrats „Perspektiven der Informatik in Deutschland“ des Jahres 2020 konnte darüber hinaus festgestellt werden, dass der Anteil der Studentinnen im Studiengang Informatik zwar seit dem Wintersemester 2009/2010 zugenommen hat, Frauen jedoch lediglich 21 % der Studierenden ausmachen und damit weiterhin deutlich unterrepräsentiert sind. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch bei dem Anteil der Professorinnen, welcher 2018 in der Informatik bei ca. 13 % lag.

Ein ähnliches Bild ergibt sich in der IT-Branche: Der Frauenanteil unter den IT-Beschäftigten lag 2018 bei 16 Prozent. Zum Vergleich: Über alle Berufe gesehen machte der Frauenanteil 46 Prozent aus (Bundesagentur für Arbeit: IT-Fachleute. Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt, April 2019, S. 7).

Entsprechend bedeutsam ist es, dass Aus- und Fortbildungsangebote zur Erlangung digitaler Kompetenz, digitale Angebote, Webseiten und Apps sowie einschlägige Stellenausschreibungen geschlechtergerecht ausgestaltet werden. Digitale Kompetenzen sollten frühestmöglich vermittelt werden. Darüber hinaus ist es bedeutsam, dass Frauen in der IT-bezogenen Wissenschaft sowie Frauen und Gründerinnen in der IT-Branche gefördert werden, um entsprechende Vorbilder zu generieren.

Digitale Gewalt

Von Cybergewalt und insbesondere auch von Cyberstalking sind Frauen mehrheitlich als Opfer betroffen. Dem Staat obliegt mit dem Gewaltmonopol die Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Bekämpfung von Gewalt sind daher zentrale Anliegen der Berliner Landespolitik.

Cybergewalt steht in einem Widerspruch zu den verfassungsrechtlichen und gesellschaftlichen Grundsätzen, die in Berlin Geltung haben: Im Grundgesetz (Artikel 3) und in der Verfassung von Berlin (Artikel 10) ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als wesentlicher Grundsatz festgeschrieben. Daher versteht der Senat Cybergewalt als reale Gewalt und hat es sich zum Ziel gesetzt, Prävention, Aufklärung und Opferschutz in diesem Bereich zu verbessern.

Link-, Material- und Literaturtipps