Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen

Familie mit Konflikt

Plakataktion: Hilfetelefone für Berlin – Du bist nicht allein!

Supermärkte, Drogeriemärkte und Apotheken sind aktuell die Orte, an denen wir die Berlinerinnen und Berliner am besten erreichen können, die Hilfe benötigen. Die ehemalige Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat deshalb die Nummern vieler wichtiger Hilfetelefone zusammengestellt. Viele Berliner Supermärkte und Apotheken unterstützen die Aktion und haben das Plakat in ihren Geschäften ausgehängt.

Wenn Sie auch in Ihrem Geschäft auf Hilfe hinweisen wollen, finden Sie hier das Plakat zum Download:

  • Hilfetelefone für Berlin - Du bist nicht allein!

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Definition und Gewaltformen

Frauen erfahren unterschiedlichste Formen der Gewalt, nur weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen wird daher international definiert als jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller und/oder psychischer Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden kann. Dazu gehört auch die Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich. Dazu gehören häusliche Gewalt d.h. körperliche, psychische und ökonomische Gewalt in einer Partnerschaft, Ehe oder Familie; sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, Genitalverstümmelung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Schätzungen zufolge haben 20-25% aller Frauen weltweit zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten.

Femizide

Geschlechtsspezifische Gewalt ist für viele Frauen alltäglich. Die extremste Form dieser Gewalt ist der Femizid: die Tötung einer Frau als Hassverbrechen und als extreme Manifestation männlicher Dominanz und Sexismus. Ziel des Senats ist es, Berlin zu einem sicheren Ort für alle Frauen und Mädchen zu machen. Prävention ist hierbei ein wichtiger Aspekt. Damit dies gelingt, bedarf es neben dem Schutz und der Unterstützung für gewaltbetroffene Frauen auch präventiver Maßnahmen und eines breiten gesellschaftlichen Bewusstseins für diese Form der Gewalt. Die Videokampagne „Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge“ kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten. Es wird daher auf die Videokampagne: „Femizide können verhindert werden. Erkenne die Zusammenhänge“ verwiesen.

Im Rahmen des von der EU finanzierten Projekts “FEM-UnitED – United to prevent IPV/DV Femicide in Europe” (Laufzeit: 2020 – 2022) hat das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg zum 1. Juli 2022 eine Sensibilisierungskampagne zur Prävention von Femiziden gestartet. Im Rahmen dieser Kampagne wurden verschiedene Videos zu Femiziden produziert und entwickelt. Damit sollen Femizide – Tötungsdelikte an Frauen, weil sie Frauen sind – in Gesellschaft und Politik stärker ins Bewusstsein gerückt und letztlich verhindert werden.

Das FEM-UnitED-Projekt wird in Deutschland vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) im Rahmen des Bundesinnovationsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ kofinanziert.

Die Links zur Videoreihe der Sensibilisierungskampagne (Sequenz 1-5) sind zu finden unter: Alle fünf Videos der Sensibilisierungskampagne vom FEM-UnitED sind auf dem YouTube-Kanal neben Deutsch auch in anderen Sprachen zu sehen (Griechisch, Maltesisch, Portugiesisch, Spanisch und Englisch): Weiterführende Informationen zum FEM-UnitED Projekt finden Sie hier:

Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Der Berliner Senat hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2023 auf Vorlage der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung, den Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, der sogenannten Istanbul Konvention, beschlossen.
Der Landesaktionsplan wurde in einem ressortübergreifenden Prozess unter Federführung der für Frauen und Gleichstellung zuständigen Senatsverwaltung und unter Einbeziehung der Bezirke und der Zivilgesellschaft erarbeitet. Das Strategiepapier umfasst über 130 Maßnahmen in unterschiedlichen Handlungsfeldern wie beispielsweise der Prävention, dem Schutz und der Unterstützung für Betroffene, der Strafverfolgung, aber auch zu Migration und Asyl sowie zu Daten und Forschung.
Im Vorfeld der Erstellung des Berliner Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul Konvention haben die tangierten Ressorts der Berliner Senatsverwaltungen dafür am 3. Juni 2021 ein Eckpunktepapier verabschiedet.

Neben der barrierefreien PDF-Version des Berliner Landesaktionsplans steht die offizielle Drucksache 19/1248 vom 18.10.2023 in einem Link zur Verfügung. Die Drucksache ist keine barrierefreie Version und somit in der ursprünglichen sprachlichen Fassung gehalten (Verwendung von Abkürzungen).

  • Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)

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  • Eckpunkte zur Umsetzung der Istanbul Konvention

    PDF-Dokument (190.4 kB)

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist heutzutage weltweit ein wichtiges politisches Thema und ein bedeutsamer Bestandteil von Strategien zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Auf europäischer Ebene hat der Europarat im Januar 2011 das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vorgelegt, auch Istanbul Konvention genannt. Die Istanbul Konvention stellt einen Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen dar: So gilt Gewalt an Frauen nun als Menschenrechtsverletzung sowie als geschlechtsspezifische Diskriminierung, da die Mehrzahl der Opfer häuslicher und innerfamiliärer Gewalt weiblich sind.

In Deutschland ist die Istanbul-Konvention seit dem 1. Februar 2018 in Kraft und wurde in nationales Recht überführt. Hierzu gab es eine Denkschrift der Bundesregierung.

Alle vier Jahre erstellt die Bundesregierung unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gemäß des UN-Abkommens zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frauen aus dem Jahr 1981 einen Staatenbericht, den sogenannten CEDAW-Bericht (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination against Women). Der letzte Bericht, der auch zum Thema Gewalt gegen Frauen Stellung nimmt und über die aktuellen Entwicklungen berichtet, wurde im Jahr 2009 erstellt und den Vereinten Nationen vorgelegt.
Vom BMFSFJ wurde im Jahr 1999 erstmalig für die Bundesrepublik ein umfassendes Gesamtkonzept zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen vorgelegt und im Jahr 2007 mit dem Aktionsplan II abgerundet. Der Aktionsplan II sieht ergänzende Maßnahmen zum Beispiel für einen stärkeren Schutz von Migrantinnen und behinderten Frauen vor, die von Gewalt betroffen sind.

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