Frauen erfahren unterschiedlichste Formen der Gewalt, nur weil sie Frauen sind. Gewalt gegen Frauen wird daher international definiert als jede gegen Frauen auf Grund ihrer Geschlechtszugehörigkeit gerichtete Gewalthandlung, durch die Frauen körperlicher, sexueller und/oder psychischer Schaden zugefügt wird oder zugefügt werden kann. Dazu gehört auch die Androhung derartiger Handlungen, der Nötigung und der willkürlichen Freiheitsberaubung in der Öffentlichkeit oder im privaten Bereich. Dazu gehören häusliche Gewalt d.h. körperliche, psychische und ökonomische Gewalt in einer Partnerschaft, Ehe oder Familie; sexualisierte Gewalt, Zwangsverheiratung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz, Genitalverstümmelung oder sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Schätzungen zufolge haben 20-25% aller Frauen weltweit zumindest einmal in ihrem Leben körperliche Gewalt erlitten.
Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
Bild: SergIllin - depositphotos.com
Inhaltsverzeichnis
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Berliner Landesaktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul Konvention)
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Eckpunkte zur Umsetzung der Istanbul Konvention
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Hilfetelefone für Berlin - Du bist nicht allein!
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