Unterstützung für Betroffene von Menschenhandel

Beratungsstellen und Zufluchtseinrichtungen

Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, finden in Berlin Beratung und Unterstützung.

Hilfe, Beratung und Unterbringung für Betroffene

Opfer von Menschenhandel, die sich aus ihrer Situation befreien konnten oder befreit wurden, sind häufig schwer traumatisiert. Sie bedürfen daher eines geschützten Umfeldes und einer intensiven und qualifizierten psychosozialen Betreuung, um ihre körperliche und seelische Integrität wiederherstellen zu können. In Fällen von Menschenhandel ist die Strafverfolgung auf den sogenannten Personenbeweis, also die Aussage der Geschädigten, angewiesen. Für die Betroffenen bringt ein Strafverfahren in der Regel massive Belastungen mit sich, so dass hier ein hoher Unterstützungsbedarf besteht.

Da der Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung bereits in den 1990-er Jahren ein wichtiges Thema der Berliner Landespolitik wurde, existiert aufgrund ihrer überproportionalen Betroffenheit insbesondere für Frauen ein gut ausgebautes Netz an Beratungs- und sicheren Unterbringungsmöglichkeiten. Neben spezialisierten Fachberatungsstellen bieten u.a. auch die bezirklichen Zentren für sexuelle Gesundheit und Familienplanung Hilfe und Unterstützung an.

Darüber hinaus finden Männer und Frauen, die von Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung betroffen sind, Beratung und Unterstützung bei den Beratungsangeboten beispielsweise der Gewerkschaften.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Fachkommission Menschenhandel Anfang 2013 erfolgt eine stärkere Vernetzung und Weiterentwicklung der unterschiedlichen Unterstützungsangebote.

Aufenthaltsrecht und Strafverfolgung

Betroffene von Menschenhandel und extremer Arbeitsausbeutung, die aus einem Nicht-EU-Staat kommen, haben häufig keinen sicheren Aufenthaltsstatus. Ihnen kann aber eine sogenannte Bedenkfrist von mindestens drei Monaten eingeräumt werden, innerhalb derer sie sich entscheiden, ob sie bereit sind, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren. Wenn sie dann von der Staatsanwaltschaft als Zeugin oder Zeuge in einem Strafverfahren benötigt werden, können sie eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 25 Abs. 4a und 4b Aufenthaltsgesetz). Diese Aufenthaltserlaubnis ist in der Regel begrenzt auf die Dauer des Strafverfahrens.

Unterstützungseinrichtungen in Berlin

Beratungs- und Unterbringungsangebote für von Menschenhandel betroffene Frauen
  • Ban Ying e.V.
    Beratungsstelle und Zufluchtswohnung für Frauen
  • IN VIA
    Beratungsstelle für Frauen
  • Ona e.V.
    Zufluchtswohnung für Frauen
  • SOLWODI
    Beratungsstelle für Frauen
Beratungsangebote zu Arbeitsausbeutung Beratungsangebote für Menschen in der Prostitution