Recht

Skulptur von Themis, Femida oder Gerechtigkeit Göttin auf strahlend blauem Himmel

Gleichstellungsrecht

Informationen zum Landesgleichstellungsrecht - Männer und Frauen sind gleichberechtigt – so steht es seit 1949 in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und – seit 1995 - in Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Berlin. Weitere Informationen

Gesetzbuch mit Waage und Richterhammer

Landesgleichstellungsgesetz

Recht - prägt individuelles und soziales Verhalten, definiert gesellschaftliche Akzeptanz und Missbilligung, reagiert auf Wertewandel und eröffnet Handlungsoptionen für eine moderne Gleichstellungspolitik Weitere Informationen

Menschenrechtskonzept mit Händen mit unterschiedlichen Hautfarben

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Überblick

Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leistet einen wesentlichen Beitrag zu seiner Umsetzung. Weitere Informationen

Fliegende Würfel mit §-Zeichen vor einer Hand

Berliner Hochschulgesetz

Die Hochschulen unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften dem Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG). Soweit das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) spezielle und abschließende Regelungen (lex speciales) beinhaltet, gehen diese den Regelungen des LGG vor. Weitere Informationen