Recht

Skulptur von Themis, Femida oder Gerechtigkeit Göttin auf strahlend blauem Himmel

Gleichstellungsrecht

Informationen zum Landesgleichstellungsrecht - Männer und Frauen sind gleichberechtigt – so steht es seit 1949 in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG) und – seit 1995 - in Artikel 10 Absatz 3 der Verfassung von Berlin. Weitere Informationen

Gesetzbuch mit Waage und Richterhammer

Landesgleichstellungsgesetz

Recht - prägt individuelles und soziales Verhalten, definiert gesellschaftliche Akzeptanz und Missbilligung, reagiert auf Wertewandel und eröffnet Handlungsoptionen für eine moderne Gleichstellungspolitik Weitere Informationen

Menschenrechtskonzept mit Händen mit unterschiedlichen Hautfarben

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - Überblick

Die Gleichheit vor dem Gesetz und der Schutz aller Menschen vor Diskriminierungen ist ein Menschenrecht, das in Deutschland insbesondere in Artikel 3 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) leistet einen wesentlichen Beitrag zu seiner Umsetzung. Weitere Informationen

Fliegende Würfel mit §-Zeichen vor einer Hand

Berliner Hochschulgesetz

Die Hochschulen unterliegen als öffentlich-rechtliche Körperschaften dem Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG). Soweit das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) spezielle und abschließende Regelungen (lex speciales) beinhaltet, gehen diese den Regelungen des LGG vor. Weitere Informationen

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Abteilung Frauen und Gleichstellung

Postanschrift:
Oranienstr. 106
10969 Berlin

Dienstsitz der Abteilung Frauen und Gleichstellung

Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung