In den letzten Jahren sind für Menschen mit Behinderungen einige gesetzliche Reformen auf Bundes- und auf Landesebene entstanden, um das Benachteiligungsverbot aus Artikel 3, Absatz 3, Satz 2 Grundgesetz (GG) umzusetzen und eine gesetzliche Gleichstellung zu erreichen. Dafür haben sich die Interessenvertretungen behinderter Frauen und die Behindertenverbände stark gemacht und dafür hat sich die für Frauen- und Gleichstellungspolitik zuständige Senatsverwaltung im Gesetzgebungsverfahren aktiv eingesetzt. Im Landesgleichberechtigungsgesetz LGBG ,dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, BGG, im Sozialgesetzbuch, SGB IX und in der UN-Behindertenrechtskonvention, (UN-BRK) wird die besondere Situation von Frauen mit Behinderung in vielen Regelungen berücksichtigt. In dem neuen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, der UN-Behindertenrechtskonvention, das in Deutschland seit dem Frühjahr 2009 Anwendung findet, sind der Abbau von Mehrfachdiskriminierungen und die Verbesserung der Situation behinderter Frauen zentrale Themen.