Was ist Sinn und Zweck des persönlichen Budgets?
Das trägerübergreifende persönliche Budget soll Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit eröffnen, selbst bedarfsgerechte Leistungen einzukaufen und so die individuell bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Das persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine neue Leistungsform oder auch ein anderer Weg, das Ziel der Bedarfsdeckung zu erreichen. Dies bedeutet, dass in Form des persönlichen Budgets nur Leistungen zur Teilhabe gewährt werden können, die nach den derzeit bestehenden Leistungsgesetzen bereits erbracht werden konnten. Vom Gesetzgeber angestrebtes Ziel des persönlichen Budgets ist es, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung von Menschen mit Behinderung zu stärken und passgenaue, individuelle Hilfen zu ermöglichen.
Was ist zu tun?
Stellen Sie einen Antrag!
Es können verschiedene Leistungsträger in Frage kommen, je nach dem, von welcher Stelle bisher Leistungen bezogen werden, z. B. vom Amt für Soziales oder Jugendamt, der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter, auch der Pflege- und Krankenkasse, der Rentenversicherung oder andere. Erhalten Sie etwa schon Leistungen vom Amt für Soziales, so beantragen Sie das persönliche Budget dort. Erhalten Sie noch von anderen Stellen Leistungen, so sind diese Stellen auch zu beteiligen. Dies regelt Ihre Ansprechperson (beauftragte Person), bei der Sie zuerst vorgesprochen haben. Sie haben nur eine Ansprechperson!
Zielvereinbarung
Gemeinsam mit Ihnen wird eine Zielvereinbarung abgeschlossen. Diese beinhaltet die mit Ihnen verabredeten persönlichen Förder- und Leistungsziele. Diese sollen zu dem bestmöglichen Hilfeangebot für Sie führen.
Wie hoch ist das Persönliche Budget?
Das persönliche Budget wird die Höhe der bisher bewilligten Leistungen nicht übersteigen. Es kann dann jedoch durch Sie individuell (natürlich zweckentsprechend) zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden. Damit erhalten Sie mehr persönliche Entscheidungsfreiheit als bisher.
Wie lange erhält man das Persönliche Budget?
Zunächst soll die Dauer zwei Jahre betragen. Dann werden in weiteren Gesprächen die Wirksamkeit der Maßnahmen und Ihre Erfahrungen beurteilt.
Wo erhalte ich eine Beratung im Bezirk Treptow-Köpenick?
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Amt für Soziales
Teilhabefachdienst Soziales
Kommen Sie gern donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr in die offene Sprechstunde in den Räumen des Jugendamtes 205 – 205 b im Groß-Berliner Damm 154, 12489 Berlin.
Sie können auch telefonisch einen Termin bei der Teilhabeplanung Ihres Ortsteiles vereinbaren.
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Gesundheitsamt
Beratungsstelle für Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen
Myliusgarten 20, 12587 Berlin
Tel: 90297-4840, Fax: 90297- 3768
Weiterhin können Sie ein Beratungstelefon vom Bundesverband Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nutzen. Interessierte aus allen Bundesländern erhalten dort Antworten auf ihre Fragen. Die Beratung ist kostenlos, es fallen lediglich Telefongebühren zum Ortstarif an. Persönliche Auskünfte werden vertraulich behandelt.
Tel.: 01802 474712 (Anrufkosten: 14ct pro Minute)
Weitere Informationen zum trägerübergreifenden persönlichen Bugdet finden Sie auf der Seite der Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung.