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Entgelterhöhungen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen
Die Verbraucherzentrale Berlin hat jüngst zwei Urteile erwirkt, die die Inrechnungstellung erhöhter Entgelte durch Pflegeheime für unzulässig erklären, wenn die Betroffenen der Erhöhung nicht zugestimmt haben. Näheres dazu können Sie der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin entnehmen. Weitere Informationen