Heimaufsicht

Arzt hilft Rentner beim Aufstehen

Die Heimaufsicht ist für sämtliche Ordnungs- und Vollzugsaufgaben nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) und den dazu gehörenden Rechtsverordnungen im Land Berlin zuständig. Sie hat die Aufgabe, ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse durchzusetzen.

Aktuelles

Alte Frau hält Hand hoch Stop zur Gewalt in der Pflege

Gewalt an Pflegebedürftigen

Was können Sie tun? Das Netzwerk Gewalt in der Pflege hat einen Flyer veröffentlicht, der Ihnen verschiedene Ansprechpersonen bietet. Weitere Informationen

Thermometer

Hitzeschutz

Intensive Hitzeperioden stellen eine Gefahr für die Menschen dar. Das „Aktionsbündnis Hitzeschutz Berlin“ hat Hitzeschutzpläne unter anderem für Pflegeeinrichtungen veröffentlicht. Weitere Informationen

  • Flyer - Gewalt an Pflegebedürftigen

    PDF-Dokument (1.4 MB)

Paragraph

Wohnteilhabegesetz

Das Wohnteilhabegesetz – WTG 2021 regelt die ordnungsrechtlichen Anforderungen an Leistungsanbieter zum Schutz von älteren oder pflegebedürftigen volljährigen Menschen und von volljährigen Menschen mit Behinderungen, die in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen leben und dort Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten.

Die Rechtsverordnungen Wohnteilhabe-Personalverordnung, Wohnteilhabe-Mitwirkungsverordnung und die Wohnteilhabe-Bauverordnung gelten mit ihrem Bezug auf das Wohnteilhabegesetz – WTG 2010 weiter fort.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst:

Ausgeschnittene Ansicht einer Betreuerin Klötzer Holzspielzeug

Pflege-Wohngemeinschaften nach § 4 Abs. 1 WTG 2010 (§ 40 Abs. 1 WTG 2021)

Pulsmesser Krankenhaus

Pflege- und Intensivpflege- Wohngemeinschaften nach §§ 5, 6 Wohnteilhabegesetz (WTG) 2021

Behinderter Mann im Rollstuhl

Wohngemeinschaften für Menschen mit Behinderungen nach § 7 WTG 2021

Hande Komunikation

Beschwerde an die Heimaufsicht

Trotz regelmäßiger Prüfung durch die Heimaufsicht kann es in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen zu Beeinträchtigungen oder Gefährdungen der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer kommen. Betroffene können sich für Hinweise und Beschwerden an die Heimaufsicht wenden. Weitere Informationen

3D Mensch mit einem "i" für Information

Zu den Prüfberichten der Heimaufsicht

Die Heimaufsicht ist verpflichtet, Prüfberichte über die Ergebnisse der von ihr durchgeführten Prüfungen zu erstellen und diese Prüfberichte zu veröffentlichen. Die Seite der veröffentlichten Prüfberichte wird regelmäßig aktualisiert. Weitere Informationen

FAQ Holzwürfel

Zu den FAQs der Heimaufsicht

Die Umsetzung der Neufassung des Wohnteilhabegesetzes 2021 stellt sämtliche Akteure vor viele Fragen. Antworten auf die häufigsten Fragen ergeben sich im Umsetzungsprozess und werden regelmäßig dem neuesten Kenntnisstand entsprechend angepasst. Vielleicht finden Sie die Antwort für Ihre Frage bereits. Weitere Informationen

Pfeil vier Farben

Downloads

Publikationen im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Durchführung der Prüfungen sowie für die Erstellung und Veröffentlichung von Prüfberichten. Die Prüfrichtlinien können im Bereich Downloads heruntergeladen werden. Weitere Informationen

Papierkram

Tätigkeitsberichte

Gemäß dem Wohnteilhabegesetz erstellt die Heimaufsicht jährlich einen Tätigkeitsbericht. Weitere Informationen

Puzzleteile vier Farben

Externe Links

Externe Links zu ausgewählten Internetseiten der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung sowie der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales. Weitere Informationen