Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Fahrt im öffentlichen Personenverkehr und für die Befreiung von der Kfz-Steuer, sowie für Parkerleichterungen und für Ansprüche nach dem Landespflegegeldgesetz.
Gesundheitliche Voraussetzungen:
Wenn Sie blind sind oder Ihre Augen keine Sehschärfe über 0,02 (1/50) erreichen.