Behinderung

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist der Leitfaden dafür, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung denen ohne Behinderung so weit wie möglich anzugleichen.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich – unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion und Weltanschauung, der sexuellen Identität oder einer Behinderung. Das bedeutet, dass der Staat allen die gleichen Chancen ermöglicht, im Leben das zu erreichen, was sie selbst möchten. Das kann bei den einzelnen Menschen ganz unterschiedlich sein.

Der Begriff “Behinderung” beinhaltet sehr viel. Behinderungen können Störungen beim Sehen, beim Hören, beim Sprechen, beim Denken, beim Fühlen oder der Stütz- und Bewegungsfunktionen sein. Es können auch Veränderungen durch chronische Krankheiten sein. Oft treten Behinderungen in Kombination auf (Mehrfachbehinderungen).

Das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sagt im § 2, Satz 1:
„Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist“

Besprechung unter 4 MItarbeitern, zwei sitzen auf einem Stuhl, einer im Rollstuhl und der vierte steht an einem Flipchart und erklärt ein Diagramm

Inklusionsamt (Arbeit und Behinderung)

Das Inklusionsamt ist als Behörde für Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht zuständig und hilft Beschäftigungsverhältnisse schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen zu ermöglichen, zu erleichtern und zu sichern. Weitere Informationen

Gruppe glücklicher Menschen

Eingliederungshilfe außerhalb des Landes Berlin

Hier erhalten Menschen mit Behinderung, die nach außerhalb Berlins verzogen sind, Eingliederungshilfe in Form von sozialer Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben. Weitere Informationen

Platzhalter

Persönliche Assistenz

Hier erhalten Menschen mit körperlich schwerer Beeinträchtigung und gleichzeitigem Pflegebedarf im Berliner Raum Leistungen für eine Persönliche Assistenz. Weitere Informationen

Arzt hilft Rentner beim Aufstehen

Heimaufsicht

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe, ältere, pflegebedürftige oder behinderte volljährige Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und sie dabei zu unterstützen, ihre Interessen und Bedürfnisse durchzusetzen. Weitere Informationen