Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in

Aufgabe der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers ist es, Pflegefachkräfte bei der Versorgung und Pflege kranker und pflegebedürftiger Menschen in der stationären und ambulanten Versorgung zu unterstützen.
Berufsbild
Das Berufsbild sieht vor, dass Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer unter Anleitung und Verantwortung von Pflegefachkräften kranke und pflegebedürftige Menschen bei der Grundversorgung unterstützen, Ressourcen erkennen, aktivieren und in die Pflegehandlung einbeziehen sowie bei der Dokumentation mitwirken.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert ein Jahr und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit ist unter Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen möglich. Die zuständige Behörde kann auf Antrag Ausbildungen auf die Dauer der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe anrechnen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 10 des Berliner Krankenpflegehilfegesetzes vorliegen.
In Fällen, in denen eine Schülerin/ein Schüler die Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Krankenpfleger oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) absolviert, jedoch die Voraussetzungen der Zulassung zur staatlichen Prüfung nicht erfüllt oder die staatliche Prüfung nicht bestanden hat, kann die zuständige Behörde auf Antrag diese Ausbildung auf die gesamte Dauer der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe anrechnen. Die staatliche Prüfung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe ist jedoch zu absolvieren.
Nähere Informationen können Sie dem PDF Informationsblatt zur Verkürzung der Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe entnehmen.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Berliner Krankenpflegehilfegesetz stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegehelferin/Gesundheits- und Krankenpflegehelfer“ unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG) vom 04. Februar 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. – S. 35)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers (KPH-APrO) vom 10. August 2016 (Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin – GVBl. – S. 509)
Antrag auf Anrechnung einer Ausbildung auf die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflegehilfe gem. § 10 BlnKPHG
PDF-Dokument (61.0 kB) - Stand: Januar 2021
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
PDF-Dokument (183.0 kB) - Stand: Januar 2021
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
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- Freitag
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U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
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Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Telefonsprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
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