Das Gesetz über den Beruf der Gesundheits- und Krankenpflegehelferin und des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers im Land Berlin (Berliner Krankenpflegehilfegesetz – BlnKPHG) tritt zum 31.12.2026 außer Kraft. Reguläre Ausbildungen auf Basis des BlnKPHG werden nicht mehr angeboten.
Die Ausbildung ist durch die Ausbildung nach dem Pflegefachassistenzgesetz ersetzt worden.