Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht

Zwei junge Geschäftsfrauen beim Brainstorming mit Haftnotizen in einem Büro

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) erkennt betreuungsspezifische Studiengänge, Aus- und Weiterbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge nach den gesetzlichen Vorgaben an. Die Anerkennung bestätigt, dass ein Bildungsgang die erforderlichen Sachkundeanforderungen für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer erfüllt und bundesweit anerkannt wird.

Auf dieser Seite finden Hochschulen sowie Anbietende von Aus-, Weiterbildungs- und Sachkundelehrgängen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Anerkennungsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.

Bitte beachten Sie: Für die persönliche Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind die Betreuungsbehörden der Bezirksämter am Wohnort zuständig.

Voraussetzungen zur Anerkennung

  • Der Hauptsitz des Anbieters befindet sich in Berlin.
  • Der Studien-, Aus- bzw. Weiterbildungsgang oder Sachkundelehrgang muss die erforderliche Sachkunde vermitteln.
  • Es besteht ein transparentes und nachprüfbares Verfahren für die Durchführungen der Modulprüfungen.

Erforderliche Unterlagen

Für alle Bildungsgänge:

  • formloser Antrag auf Anerkennung des Bildungsgangs
  • Curriculum
  • Liste der Lehrenden
  • Prüfungsordnung, inklusive Bewertungsschlüssel
  • allgemeine Geschäftsbedingungen, soweit vorhanden

Zusätzlich für Aus-, Weiterbildungs- und Sachkundelehrgänge:

  • aktueller Handels-, Vereinsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung
  • Kopien der Qualifizierungsnachweise für alle Lehrenden
  • Eigenerklärung
  • Schulungsvertrag
  • Muster einer Prüfungsbescheinigung
  • Muster einer Teilnahmebescheinigung oder eines Zertifikats
  • Kalkulationsblatt des Trägers

Antragstellung

Bitte senden Sie den formlosen Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen auf dem Postweg an folgende Andresse:

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso)
II J 21, Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

Sollte ein anderer Übermittlungsweg gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an Kerstin.Posselt@lageso.Berlin.de

Verfahrensablauf

Nach der Stellung des Antrags wird dieser durch das Lageso geprüft. Anschließend wird ein Bescheid über die Anerkennung des Bildungsgangs ausgestellt. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei etwa 3 Monaten.

Für das Anerkennungsverfahren fallen folgende Gebühren an: 1.654 EUR für Hochschulstudiengänge sowie Aus- und Weiterbildungen und Sachkundelehrgänge bzw. 827 EUR für die Vermittlung einzelner Module der erforderlichen Sachkunde.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung der Bildungsgänge gilt bundesweit. Bei Aus- und Weiterbildungen sowie Sachkundelehrgängen ist die Anerkennung auf 5 Jahre befristet. Anschließend muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und der Eingliederungshilfe (BAGüS) bietet eine bundesweite Übersicht der anerkannten betreuungsspezifischen Bildungsgänge.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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