Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) erkennt betreuungsspezifische Studiengänge, Aus- und Weiterbildungsgänge sowie Sachkundelehrgänge nach den gesetzlichen Vorgaben an. Die Anerkennung bestätigt, dass ein Bildungsgang die erforderlichen Sachkundeanforderungen für die Tätigkeit als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer erfüllt und bundesweit anerkannt wird.
Auf dieser Seite finden Hochschulen sowie Anbietende von Aus-, Weiterbildungs- und Sachkundelehrgängen Informationen zu den Voraussetzungen, dem Anerkennungsverfahren und den erforderlichen Unterlagen.
Bitte beachten Sie: Für die persönliche Registrierung als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind die Betreuungsbehörden der Bezirksämter am Wohnort zuständig.