Rechtsvorschriften

Trinkwasserverordnung - TrinkwV

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 20. Juni 2023 die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung verkündet (BGBl. 2023 I Nr. 159). Sie trat am 24. Juni 2023 in Kraft.
Die Trinkwasserverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 1) und der Richtlinie 2013/51/EURATOM des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser für den menschlichen Gebrauch (ABl. L 296 vom 7.11.2013, S. 12).
Weitere Informationen sind unter folgendem Link zum BMG zu finden.
Den aktuell gültigen Text der Trinkwasserverordnung finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/trinkwv_2023/index.html

EU-Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie (EU) 2020/2184)

Die Trinkwasserrichtlinie stellt EU-weit gültige Qualitätsanforderungen an Trinkwasser.
Durch die TrinkwV werden diese umgesetzt.

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Das IfSG enthält zum einen grundsätzliche Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch bzw. Trinkwasser (§ 37) und zum anderen die Ermächtigungsgrundlage (§ 38) für die Trinkwasserverordnung, die diese Anforderungen konkretisiert.

Ausführungsvorschriften zur Durchführung der Trinkwasserverordnung – AV TrinkwV

Für die Überwachung des Trinkwassers im Sinne der TrinkwV werden in den Ausführungsvorschriften zur Durchführung der Trinkwasserverordnung (AV TrinkwV) des Landes Berlin nähere Bestimmungen hinsichtlich der Zuständigkeiten, der Maßnahmepläne, der Verwendung von Formblättern für besondere Anzeige- und Handlungspflichten, der Einrichtung der Screening-Programme, der Anforderungen an Prüfberichte für Trinkwasseruntersuchungen sowie der Grundsätze für die Überprüfung von Untersuchungsstellen getroffen.

  • Amtsblatt für Berlin Nummer 38 vom 8. September 2017

    PDF-Dokument (201.4 kB)

  • Bleirohre für Trinkwasser im Haus

    PDF-Dokument (97.7 kB)

UBA - Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren

Für die Aufbereitung von Trinkwasser dürfen nur Stoffe und Desinfektionsverfahren verwendet werden, die den Anforderungen nach § 20 der TrinkwV genügen. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt das Umweltbundesamt eine entsprechende Liste, die laufend unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts aktualisiert und angepasst wird.

https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/rechtliche-grundlagen-empfehlungen-regelwerk/aufbereitungsstoffe-desinfektionsverfahren-ss-20

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Trinkwasserhygiene

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