Heilerziehungspflegerin / Heilerziehungspfleger

eine Frau beugt sich herunter zu einem Mädchen im Rollstuhl

Informationen zur Ausbildung in den Sozialen Berufen erhalten Sie über die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

Nach Beendigung der Ausbildung und dem erfolgreichen Bestehen der staatlichen Prüfung kann die „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger“ beim LAGeSo beantragt werden.

Bitte beachten Sie: Die Staatliche Anerkennung als „Heilpädagogin“ bzw. „Heilpädagoge“ muss bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie beantragt werden.

Staatliche Anerkennung

Die Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger wird auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt. Wenn die Prüfung in Berlin abgelegt wurde, ist die zuständige Behörde für die staatliche Anerkennung das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin. Bitte nutzen Sie für die Beantragung folgende Formulare.

  • Antrag auf Erteilung der staatlichen Anerkennung als Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

    PDF-Dokument (184.3 kB) - Stand: Dezember 2021

  • Muster für ärztliche Bescheinigung

    PDF-Dokument (7.7 kB)