Menschen mit Behinderungen

Sie sind durch eine aktuelle, dauerhafte oder von Geburt an bestehende Erkrankung im alltäglichen Leben stark beeinträchtigt.

Eine Behinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung länger als sechs Monate vorliegt und von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Deshalb werden altersbedingte Krankheiten oder vorübergehende Beeinträchtigungen nicht als Behinderung anerkannt.

Worum geht es?

Damit Sie selbstbestimmt und gleichberechtigt am Leben teilnehmen können, bekommen Sie von uns Unterstützung und vielfältige Hilfen. Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie einen Schwerbehindertenausweis. Auf dem Ausweis stehen der Grad der Behinderung und gegebenenfalls Merkzeichen (Buchstaben).

Mit dem Schwerbehindertenausweis können Sie besondere Hilfen im alltäglichen Leben in Anspruch nehmen. Diese Hilfen heißen Nachteilsausgleiche.

Wir bieten Förderung für das Leben und das Arbeiten mit Behinderung an. Je schwerer die Behinderung ist, desto mehr Förderung ist möglich. Ziel ist immer die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben. Daher unterscheiden wir berufliche und nichtberufliche Förderung.

Bei der beruflichen Förderung helfen wir, dass Sie Ihren Arbeitsplatz auch mit einer Behinderung behalten können. Ferner ist es möglich, den Arbeitsplatz behindertengerecht auszustatten.

Bei der nichtberuflichen Förderung helfen wir mit Mobilitätsangeboten (z.B. dem Sonderfahrdienst), damit Sie an Freizeitaktivitäten teilnehmen können.

Was müssen bzw. können Sie tun?

Sie können bei uns im Versorgungsamt einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen.

Wo können Sie sich melden bzw. wo gibt es weitere Informationen?

Welche Dienstleistungen gibt es?