Ausgleichsabgabe

Hände, die Geldscheine halten. Zahlungs- und Sparkonzept.

Beschäftigungspflicht

Private und öffentliche Arbeitgeber sind grundsätzlich zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen angehalten. Konkret besteht diese Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne des Schwerbehindertenrechts verfügen.

Ansprechpartner im Inklusionsamt Berlin