Ärztin/Arzt

- Famulatur
- Krankenpflegedienst
- Anrechnung von Studienzeiten
- Prüfungsanmeldung und Approbationsbeantragung online
- Hinweise zum Ablauf der Online-Anmeldungen für Medizin
- Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M1) (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag M1)
- Zweiter Abschnitt (M2) (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag M2)
- Antworten zu häufig gestellten Fragen zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2)
- Praktisches Jahr
- Dritter Abschnitt (M3) (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag M3)
- Approbation (bitte beachten Sie die Hinweise zum Antrag auf Erteilung der Approbation)
Berufsbild
Ärztinnen/Ärzte beschäftigen sich mit der Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Nachsorge von Krankheiten und Verletzungen; sie sind staatlich anerkannte Vertreter der wissenschaftlichen Medizin. Die Vielfalt der Krankheiten und ihrer Behandlungsmöglichkeiten hat zu einer Aufgliederung der Humanmedizin in eine große Anzahl von Fachgebieten und Spezialisierungen geführt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen für die Ausbildung zur Ärztin/zum Arzt einschließlich der staatlichen Prüfungen, der Anerkennung ausländischer Ausbildungen und die Berufsausübung sind
- die Bundesärzteordnung -BÄO in der jeweils gültigen Fassung und
- die Approbationsordnung für Ärzte – ÄAppO 2002 in der jeweils gültigen Fassung.
Ausbildung
Die ärztliche Ausbildung umfasst- ein Studium der Medizin von sechs Jahren an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule (Universität), wobei das letzte Jahr des Studiums eine zusammenhängende praktische Ausbildung (Praktisches Jahr) von 48 Wochen einschließt;
- eine Ausbildung in Erster Hilfe;
- einen Krankenpflegedienst von drei Monaten;
- eine Famulatur von vier Monaten und
- die Ärztliche Prüfung, die in drei Abschnitten abzulegen ist.
Zur Aufnahme des Studiums ist die Hochschulzugangsberechtigung erforderlich. Im Land Berlin wird ein Studium der Medizin von der Medizinischen Fakultät Charité – Universitätsmedizin Berlin (gemeinsame Einrichtung von Freier Universität Berlin und Humboldt-Universität zu Berlin) angeboten.
Auf die Ausbildung werden unter bestimmten Voraussetzungen ein dem Medizinstudium verwandtes Studium sowie ein im Ausland betriebenes Medizinstudium oder ganz oder verwandtes Studium teilweise angerechnet (Anrechnung von Studienzeiten).
Prüfungen
Die (staatliche) Ärztliche Prüfung wird vor dem Landesamt für Gesundheit und Soziales, Landesprüfungsamt, abgelegt, und zwar:
- der Erste Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M1 nach einem Studium der Medizin von zwei Jahren
- der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M2 nach einem Studium der Medizin von drei Jahren nach Bestehen des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
- der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung M3 nach einem Studium der Medizin von einem Jahr nach Bestehen des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Berufsausübung
Wer in Deutschland den Arztberuf ausüben will, bedarf der Approbation als Ärztin/Arzt.