Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)
An dieser Stelle finden Sie Belehrungen und Informationen gemäß Infektionsschutzgesetz – IfSG , die den Infektionsschutz in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen und in Lebensmittelbetrieben betreffen.
Diese Informationen dienen sowohl Eltern und Sorgeberechtigten als auch Beschäftigten in Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben zur Aufklärung über Pflichten und Verhaltensweisen für den Fall des Auftretens ansteckender Krankheiten.
Beschäftigte, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Küchen, Gaststätten, sonstige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung usw.), benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 IfSG durch das zuständige Gesundheitsamt.
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 IfSG
Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberichtigte
Belehrungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 35 IfSG
Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 IfSG
In Berlin sind drei Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Mitte für die Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln zuständig.
Informationsmaterial der drei in Berlin zuständigen Beratungsstellen finden Sie unter folgenden Links:
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Fachgruppe Surveillance und Epidemiologie von Infektionskrankheiten
E-Mail
(nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur)