Belehrungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG)

An dieser Stelle finden Sie Belehrungen und Informationen gemäß Infektionsschutzgesetz – IfSG , die den Infektionsschutz in Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen und in Lebensmittelbetrieben betreffen.

Diese Informationen dienen sowohl Eltern und Sorgeberechtigten als auch Beschäftigten in Schulen, Gemeinschaftseinrichtungen und Lebensmittelbetrieben zur Aufklärung über Pflichten und Verhaltensweisen für den Fall des Auftretens ansteckender Krankheiten.

Beschäftigte, die gewerbsmäßig Lebensmittel verarbeiten oder mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. Küchen, Gaststätten, sonstige Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung usw.), benötigen vor erstmaliger Ausübung dieser Tätigkeit eine Bescheinigung gemäß § 43 Absatz 1 IfSG durch das zuständige Gesundheitsamt.

*Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 IfSG

##icon:pdf## RKI-Merkblatt für Eltern und sonstige Sorgeberichtigte

*Belehrungen für die Beschäftigten in Schulen und sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen gemäß §34 Asatz 5a IfSG

##icon:pdf## RKI-Merkblatt

*Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln gemäß § 43 IfSG

In Berlin sind drei Beratungsstellen in den Gesundheitsämtern der Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Lichtenberg und Mitte für die Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln zuständig.
Informationsmaterial der drei in Berlin zuständigen Beratungsstellen finden Sie unter folgenden Links: