Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Desinfektorin / Desinfektor

Berufsbild
Desinfektorinnen und Desinfektoren wirken im Auftrag von Gesundheitsämtern, Ärztinnen und Ärzten oder anderen befugten Fachgruppen durch Beratung über und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen zur Verhütung der Übertragung von Krankheitserregern.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Medizinalfachberufe vom 15. Juni 1983 (Gesetz- und Verordnungsblatt – GVBL – GVBl. S. 919) in der zuletzt geänderten Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Desinfektoren (Desinfektoren-AprO) vom 16. Januar 1984 (GVBl. S. 278) in der zuletzt geänderten Fassung
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Desinfektorin / zum Desinfektor erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Monate, besteht aus einem Lehrgang, der theoretische und praktische Anteile enthält und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Gesetz über Medizinalfachberufe stellt im § 1 das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Gesundheitsfachberufe Inland; Pflegeausbildungsfond
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
U-Bahn U 9 Turmstraße (Aufzug vorhanden)
U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
Bus M27 Havelberger Str.
Bus 101, 123, 187 Lübecker Str.
Bus 245, TXL Turmstr.
Postanschrift
(für alle Dienstgebäude)
Postfach 31 09 29
10639 Berlin