Die jeweilige Vergünstigung kann immer nur für ein Fahrzeug in Anspruch genommen werden. Dieses muss auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen sein.
Kfz – Steuerbefreiung
Menschen mit den Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ auf ihrem Schwerbehindertenausweis können sich auf Antrag von der Kfz-Steuer befreien lassen.
Kfz – Steuerermäßigung
Menschen mit den Merkzeichen „G“ oder „Gl“ können eine Ermäßigung ihrer Kfz-Steuer in Höhe von 50 Prozent in Anspruch nehmen. Sie können die ermäßigte Kfz-Steuer anstelle der Wertmarke für den öffentlichen Nahverkehr beantragen. Wenn Sie sich für die Kfz-Steuerermäßigung entscheiden, erhalten Sie das „Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis“ ohne Wertmarke. Ein Wechsel zwischen Kfz-Steuerermäßigung und Wertmarke ist jederzeit möglich. Für den Wechsel müssen Sie das „Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis“ ohne Wertmarke beim Zollamt mit einem Löschvermerk versehen lassen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Für die Befreiung von der Kfz-Steuer beziehungsweise die Ermäßigung ist das Zollamt zuständig. Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie in den Zollämtern selbst oder online unter www.zoll.de (Formular 3809).
Den Antrag muss der schwerbehinderte Mensch selbst unterschreiben. Wird der schwerbehinderte Mensch durch jemanden vertreten, muss eine Vollmacht vorgelegt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular
- ihr Schwerbehindertenausweis (Kopie)
- das „Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis“ (ohne Wertmarke, Original)
Bitte wenden Sie sich an folgende Kontaktstellen des Zolls:
- Hauptzollamt Frankfurt/ Oder
- Zollamt Marzahn
- Zollamt Dreilinden