- Die Hochschule muss einen Antrag auf Anerkennung des Studiengangs stellen.
(Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.) - Der Studiengang muss die erforderliche Sachkunde vermitteln.
Anerkennung von betreuungsspezifischen Studiengängen
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht
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Postfach 31 09 29
10639 Berlin