Anerkennung von betreuungsspezifischen Studiengängen

Studierende im Hörsaal

Voraussetzungen

  • Die Hochschule muss einen Antrag auf Anerkennung des Studiengangs stellen.
    (Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.)
  • Der Studiengang muss die erforderliche Sachkunde vermitteln.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit.

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (Lageso)
Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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