Anerkennung von betreuungsspezifischen Studiengängen

Studierende im Hörsaal

Voraussetzungen

  • Die Hochschule muss einen Antrag auf Anerkennung des Studiengangs stellen.
    (Bei Rückfragen zur Antragsstellung beraten wir Sie gerne.)
  • Der Studiengang muss die erforderliche Sachkunde vermitteln.

Wirkung der Anerkennung

Die Anerkennung gilt bundesweit.

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
- Anerkennung von Bildungsgängen im Betreuungsrecht -

Postanschrift
Postfach 31 09 29
10639 Berlin

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