Welche Bereiche werden kontrolliert?
Das Kontrollverfahren umfasst verschiedene Bereiche, je nachdem, in welchem Sektor das Unternehmen tätig ist. Die wichtigsten Kontrollbereiche sind:
- Kontrollbereich A: Landwirtschaftliche Erzeugung, Imkerei, Aquakultur
- Kontrollbereich B: Herstellung/Verarbeitung/Aufbereitung
- Kontrollbereich B-AHV: Außer-Haus-Verpflegung
- Kontrollbereich C: Einfuhr aus einem Drittland in die Union
- Kontrollbereich D: Unterauftragsvergabe
- Kontrollbereich E: Herstellung von Futtermitteln
- Kontrollbereich G: Gruppenzertifizierung
- Kontrollbereich H: Handel
Wichtig: Das Unternehmen kann frei entscheiden, welche zugelassene Kontrollstelle es mit der Zertifizierung beauftragt. Unternehmen müssen eine Kontrollstelle wählen, die für den jeweiligen Bereich zugelassen ist. Eine vollständige Liste aller zugelassenen Kontrollstellen in Deutschland finden Sie auf der Website: Öko-Kontrollstellen in Deutschland.
Was passiert nach der Kontrolle?
Nach einer erfolgreichen Kontrolle erhält das Unternehmen ein Bio-Zertifikat, das die Berechtigung zur Kennzeichnung der Produkte mit „Bio“ oder ähnlichen Bezeichnungen bestätigt. Dieses Zertifikat ist jedoch nur gültig, wenn es regelmäßig durch jährliche Folgekontrollen erneuert wird. Solange ein Unternehmen noch kein gültiges Bio-Zertifikat hat, darf es seine Produkte nicht als Bio-Produkte in den Verkehr bringen.
Durch dieses umfassende Kontrollverfahren wird sichergestellt, dass ökologische Produkte in Übereinstimmung mit der EU ÖKO-Verordnung erzeugt, verarbeitet und gehandelt werden, sodass Verbraucherinnen und Verbraucher sich auf die Einhaltung der Vorgaben von Bio-Produkten verlassen können.