Öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt
  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentliche Zustellung vom 25.07.2024 Details:
Name/ Firma: Jina Al GmbH
Letzte bekannte Anschrift: Leipziger Str.96, 10117 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Schreiben vom 03.07.2024
zum Aktenzeichen: II C 502-84901078/2022
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Standort Darwinstr. 13-15,
Referat II C, Zimmer 05.12,
Darwinstraße 13-15,
10589 Berlin
Veröffentlichung am: 25.07.2024
Löschung erfolgt am: 11.08.2024
Öffentliche Zustellung vom 25.07.2024 Details:
Name: Naifa
Vorname: Batul
Letzte bekannte Anschrift: Havelländer Ring 6, 12629 Berlin
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Schreiben vom 25.06.2024
zum Aktenzeichen: III B 4 – 704 Na 23 OEG
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Standort Sächsische Str. 28,
Referat III B, Zimmer 206,
Sächsische Str. 28,
10707 Berlin
Veröffentlichung am: 25.07.2024
Löschung erfolgt am: 11.08.2024