Öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt
  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (BlnVwVfG) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentliche Zustellung vom 26.06.2025 Details:
Name: Triska
Vorname: Jana
Letzte bekannte Anschrift: Sidonienstraße 18, 08412 Werdau
Bescheid / Schreiben mit Datum vom: Schreiben vom 27.03.2024
zum Aktenzeichen: 829967
Bescheid / Schreiben liegt zur Abholung hier bereit: Landesamt für Gesundheit und Soziales,
Standort Sächsische Str. 28,
Referat III B, Zimmer 206,
Sächsische Str. 28,
10707 Berlin
Veröffentlichung am: 26.06.2025
Löschung erfolgt am: 14.06.2025