Das Krankenpflegegesetz ist zum 31.12.2019 außer Kraft getreten.
Die Ausbildung in der Gesundheit- und Kinderkrankenpflege nach Krankenpflegegesetz ist durch die Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ersetzt worden. Im letzten Ausbildungsdrittel der Pflegefachkraftausbildung nach Pflegeberufegesetz ist unter bestimmten Bedingungen eine Spezialisierung in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege möglich. Nähere Informationen erhalten Sie bei dem Beruf