Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin schränkt weiterhin aufgrund der Corona-Pandemie seinen Dienstbetrieb ein und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits und -Kinderkrankenpfleger (Krankenpflegegesetz)

Die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist ein eigenständiger Beruf im Gesundheitsversorgungssystem.
Berufsbild
Das Berufsbild sieht vor, dass Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/innen im ambulanten und stationären Bereich ( z.B. Krankenhäuser, Sozialstationen, Rehabilitationseinrichtungen, häusliche Krankenpflege) tätig werden können. Sie wirken pflegerisch bei der Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden Menschen mit.
Ausbildung und Prüfung
Die Ausbildung zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.
Führen der Berufsbezeichnung
Das Krankenpflegegesetz stellt im § 1 Absatz 1 das Führen der Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in“ unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen.
Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.
Weiterbildung
Nach Abschluss der Berufsausbildung und im Anschluss an eine in der Regel mehrjährige Tätigkeit in dem erlernten Beruf kann mit einer Weiterbildung die Berufsqualifikation verbessert werden, um eine Tätigkeit in einem höherwertigen Bereich zu ermöglichen.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG)
Vom 16. Juli 2003 (BGBl. I S. 1442) in der zuletzt geänderten Fassung
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV)
vom 10. November 2003 (BGBl. I S. 2263) in der zuletzt geänderten Fassung
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 09:00-12:00 Uhr
- Donnerstag
- 15:00-18:00 Uhr
- Freitag
- 09:00-12:00 Uhr
Nahverkehr
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U-Bahn U 9 Birkenstraße (kein Aufzug vorhanden)
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Postfach 31 09 29
10639 Berlin