Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin muss nun zum zweiten Lockdown seit dem 16. Dezember wieder schnell auf das sich immer weiter ausbreitende Corona-Virus reagieren und schließt seine Einrichtungen mit Publikumsverkehr.
Die Mitarbeitenden bleiben weiterhin Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ratsuchende. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
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Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)

Sie haben Ihre Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebamme, Physiotherapeut usw.) außerhalb der Europäischen Union (EU), d.h. einem sogenannten Drittstaat absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die Erlaubnis berechtigt zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland.
Den Antrag auf diese Erlaubnis finden Sie unter dem Link Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Ausbildung in einem Drittstaat). Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Drittstaat). Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Verlangt wird ein Zertifikat der Stufe B 2 (für Logopäden C 1) vom Goethe-Institut, telc oder TestDaF, das nicht älter als 3 Jahre sein darf.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen.
Checkliste für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für nichtakademische Gesundheitsfachberufe
PDF-Dokument (47.0 kB) - Stand: Januar 2020
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für nichtakademische Gesundheitsfachberufe
PDF-Dokument (357.3 kB) - Stand: Januar 2020
Weitere Hinweise finden Sie unter:
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Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
LAGeSo - Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe)
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