Einschränkungen im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Berlin öffnet Schritt für Schritt seinen Dienstbetrieb und damit auch die Einrichtungen mit Publikumsverkehr. Um soziale Kontakte zu beschränken und Risikogruppen zu schützen, gelten weiterhin folgende Einschränkungen.
Corona in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie hier: berlin.de/corona
Zentrale Meldestelle Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Informationen und Formulare zur Einrichtungsbezogenen Impfpflicht gemäß § 20a IfSG finden Sie hier:
https://www.berlin.de/sen/gesundheit/themen/gesundheitsschutz-und-umwelt/infektionsschutz/corona/
Bitte drucken Sie folgende Formulare aus:
Benachrichtigungsformular einrichtungsbezogene Impfpflicht Berlin und das Selbsteinschätzungsformular
Die Meldungen (ausgefüllte Formulare) können ausschließlich an folgende Postanschrift gesendet werden:
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin, Zentrale Meldestelle, Postfach 31 09 29, 10639 Berlin
Ukraine
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine und ehrenamtlich Helfende / Інформація для біженців з України і для волонтерів:
berlin.de/ukraine
Inhaltsspalte
Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe außerhalb der Europäischen Union (Drittstaat)

Sie haben Ihre Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf (z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger, Hebamme, Physiotherapeut usw.) außerhalb der Europäischen Union (EU), d.h. einem sogenannten Drittstaat absolviert und beabsichtigen, diesen Beruf zukünftig in Berlin auszuüben?
Dann benötigen Sie für diese Tätigkeit eine staatliche Erlaubnis, die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die Erlaubnis berechtigt zur unbefristeten selbstständigen Berufsausübung in der Bundesrepublik Deutschland.
Den Antrag auf diese Erlaubnis finden Sie unter dem Link Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Ausbildung in einem Drittstaat). Die Liste der einzureichenden Unterlagen finden Sie in der Checkliste zur Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung (Drittstaat). Unterlagen, die Sie bei Antragstellung noch nicht haben, können Sie – möglichst komplett – nachreichen.
Bitte übersenden Sie die Unterlagen als amtlich beglaubigte Kopien per Post. Die Beglaubigung von Kopien erfolgt in Berlin durch die Bürgerämter oder durch Notare.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages ist Ihr persönliches Erscheinen in der Behörde nicht erforderlich.
Sofern Ihr aktueller Wohnsitz sich noch außerhalb von Deutschland befindet, empfehlen wir das umfangreiche Beratungsangebot der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) in Anspruch zu nehmen. Die ZSBA berät und unterstützt Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens und kann Ihnen bei der Zusammenstellung der Unterlagen behilflich sein. Das Serviceangebot ist kostenfrei. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erreichen Sie unter der E-Mail-Adresse: recognition@arbeitsagentur.de
Möchten Sie dennoch persönlich vorbeikommen, müssen Sie zwingend einen Termin vereinbaren (weiter zur Online-Terminbuchung). Ohne vorherige Online-Terminvereinbarung kann keine Beratung stattfinden.
Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn Sie über die für die Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Verlangt wird ein Zertifikat der Stufe B 2 (für Logopäden C 1) vom Goethe-Institut, telc, TestDaF oder ECL zertifizierten Sprachschulen, das nicht älter als 3 Jahre sein darf. Die vorgelegten Sprachnachweise werden auf Echtheit und Richtigkeit überprüft.
Wenn sich Ihre Ausbildung wesentlich von der entsprechenden Berufsausbildung in der Bundesrepublik Deutschland unterscheidet und Sie diese Unterschiede nicht durch einschlägige langjährige Berufserfahrung ausgleichen können, müssen Sie eine Kenntnisprüfung ablegen oder an einem Anpassungslehrgang teilnehmen.
Informationen zum Einsatz und zur Beschäftigung von ukrainischen Fachkräften in der pflegerischen und medizinischen Versorgung
PDF-Dokument (125.5 kB)
Інформація про зайнятість та працевлаштування українських фахівців у сфері сестринської та медичної допомоги
PDF-Dokument (106.0 kB)
Checkliste für die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für nichtakademische Gesundheitsfachberufe
PDF-Dokument (75.5 kB) - Stand: Februar 2022
Antrag auf Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung für nichtakademische Gesundheitsfachberufe
PDF-Dokument (122.7 kB) - Stand: Januar 2022
Weitere Hinweise finden Sie unter:
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Kontakt
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe (Anerkennung ausländischer Gesundheitsfachberufe)
Öffnungszeiten
- Dienstag
- 13:00-15:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
- Donnerstag
- 13:00-15:00 Uhr (Telefonsprechzeit)
Das Landesprüfungsamt/Referat für die Anerkennung ausländischer Gesundheitsberufe ist für Besucher/innen geschlossen. Online-Termine stehen nicht zur Verfügung.
Nahverkehr
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S+U Westhafen
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S+U Westhafen
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U Turmstr.
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Birkenstr./Rathenower Str.
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0.4km
Wilsnacker Str.
- 123
- 187
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0.2km
Havelberger Str.
Postanschrift für alle Dienstgebäude
Postfach 31 09 29
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Personen mit Ausbildungsabschluss im Ausland:
Telefonsprechzeiten:
Dienstag und Donnerstag
von 13:00 bis 15:00 Uhr
Tel.: (030) 90229-2150 (A-B)
Tel.: (030) 90229-2146 (C-F)
Tel.: (030) 90229-2145 (G-Kl)
Tel.: (030) 90229-2144 (Km-M)
Tel.: (030) 90229-2138 (N-Sd)
Tel.: (030) 90229-2115 (Se-Z)