Antrag auf Ausstellung eines Freiverkaufszertifikates gemäß § 10 Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) für Medizinprodukte die gemäß VERORDNUNG (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation, MDR) einschließlich der Übergangsbestimmungen nach Artikel 120 MDR in Verkehr gebracht werden (Stand Januar 2024)
Sie sind Hersteller oder EU-Bevollmächtigter von Medizinprodukten, haben Ihren Hauptsitz in Berlin und wollen Medizinprodukte außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) exportieren? Dann stellt Ihnen das Landesamt für Gesundheit und Soziales – LAGeSo – auf Antrag ein Freiverkaufszertifikat (1) für den Export von Medizinprodukten aus.
Damit wird Ihnen bescheinigt, dass Sie Ihre Niederlassung in Deutschland haben und dass mit den betreffenden Produkten, die gemäß dieser Verordnung die CE-Kennzeichnung tragen, in der Union gehandelt werden darf.
Das Freiverkaufszertifikat wird in Deutsch/Englisch ausgestellt.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für eine Antragstellung erfüllen?
- Sie sind Hersteller oder EU-Bevollmächtigter gemäß Artikel 2 MDR
- Der Hauptsitz Ihrer Firma ist in Berlin
- Sie sind der allgemeinen Anzeigepflicht gemäß Medizinprodukterecht nachgekommen
- Die Medizinprodukte tragen rechtmäßig eine CE-Kennzeichnung
- Es liegt aktuell kein Rückruf für die zu exportierenden Medizinprodukte vor