Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen. Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. beim Ein-und Aussteigen oder während der Fahrt regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie eine Begleitperson mitnehmen. Die Begleitperson benötigt keinen Fahrschein. Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.
B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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