B - Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson

Das Merkzeichen hat Bedeutung für die Begleitperson des schwerbehinderten Menschen. Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln, z.B. beim Ein-und Aussteigen oder während der Fahrt regelmäßig auf Hilfe angewiesen sind, können Sie eine Begleitperson mitnehmen. Die Begleitperson benötigt keinen Fahrschein. Das gilt auch, wenn die schwerbehinderte Person selbst kein Beiblatt mit Wertmarke nutzt.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Dienstag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Donnerstag

      12:00-18:00 Uhr (nur mit Termin)
  • Freitag

      09:00-13:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindungen

Postanschrift für alle Dienstgebäude

Postfach 31 09 29
10639 Berlin