Notfallsanitäterin/ Notfallsanitäter

Rettungs-Team

Berufsbild

Gemäß dem Berufsbild ist die Tätigkeit einer/eines Notfallsanitäterin/Notfallsanitäters darauf ausgerichtet, als wichtiger Bestandteil des Rettungswesens in entsprechenden Notfalleinsätzen bis zum Eintreffen eines Arztes erforderliche Behandlungen und wenn nötig lebensrettende Maßnahmen durchzuführen.

Ausbildung und Prüfung

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin/zum Notfallsanitäter erfolgt an einer staatlich anerkannten Schule (nicht im Landesamt für Gesundheit und Soziales; siehe: Verzeichnis staatlich anerkannter Ausbildungsstätten). Sie dauert drei Jahre und schließt mit einer staatlichen Prüfung ab.

Führen der Berufsbezeichnung

Das Gesetz stellt das Führen der Berufsbezeichnung unter einen besonderen Schutz. Nur wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, ist berechtigt, die entsprechende Berufsbezeichnung zu führen. Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, auf Antrag von der zuständigen Behörde erteilt.

Weiterbildung

Für den Beruf der Notfallsanitäterin / des Notfallsanitäters gibt es derzeit im Land Berlin keine Weiterbildungsangebote

Rechtsgrundlagen

Kontakt

Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland

Das Referat IV H – Gesundheits- und Pflegeberufe Inland – ist telefonisch, elektronisch oder schriftlich zu erreichen.

Eine persönliche Beratung kann nur nach individueller Terminvereinbarung erfolgen. Bei einem Terminwunsch melden Sie sich bitte unter Angabe des Grundes über den E-Mail-Kontakt.

Ihre Unterlagen übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese in den Hausbriefkasten in der Turmstraße 21, Haus A, 10559 Berlin ein.

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