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Fachkräftemangel– warum das Antragsverfahren so lange dauert
Auch der öffentliche Dienst ist von der doppelten demographischen Herausforderung betroffen: Immer mehr Menschen scheiden aus dem Berufsleben aus. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Ärzten in einer alternden Gesellschaft, in der eine gestiegene Lebenserwartung mit einem Mehr an Erkrankungen einhergeht.
Das schlägt sich auch in der Verfügbarkeit geeigneter Gutachter für die Antragsverfahren im Schwerbehindertenrecht nieder. Die hier eingesetzten Gutachter bearbeiten auch die Anträge aus anderen Rechtsgebieten wie dem Sozialen Entschädigungsrecht. Einer hohen Anzahl von Anträgen steht eine begrenzte Anzahl geeigneter Ärzte gegenüber, die einem hohen medizinischen Qualitätsanspruch gerecht werden müssen. Dafür werden die externen Gutachter im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen durch die internen Fachärzte des Ärztlichen Dienstes versorgungsmedizinisch geschult und jährlich auf den neusten Stand gebracht. Das LAGeSo unternimmt große Anstrengungen, um den Stamm an Gutachtern stetig zu erweitern. Dazu gehören auch die Bestrebungen des Versorgungsamtes, die Einführung der elektronischen Akte im Schwerbehindertenverfahren in Berlin weiter voranzutreiben, um auch bundesweit Gutachter für eine Zusammenarbeit gewinnen zu können.
Gegenwärtig führt das Missverhältnis zwischen tatsächlichem Bedarf und zur Verfügung stehender Ressourcen jedoch dazu, dass die Erstellung der versorgungsmedizinischen Gutachten bzw. Stellungnahmen, auf deren Grundlage die Bescheiderteilung erfolgt, in der Regel 4 bis 6 Monate dauert.
Wenn die Stellungnahmen des Ärztlichen Dienstes vollständig vorliegen, wird die Akte zurück an den zuständigen Sachbearbeiter geschickt. Werden im laufenden Antragsverfahren noch neue medizinische Unterlagen eingereicht, ist es mitunter erforderlich, die Akte erneut dem Ärztlichen Dienst zuzuleiten, damit die neuen Befunde Berücksichtigung finden können.
Auf Grundlage der Stellungnahmen erstellt der Sachbearbeiter schließlich den Bescheid, der das Ergebnis der versorgungsmedizinischen Beurteilung wiedergibt. Der Bescheid stellt fest, welcher Grad der Behinderung vorliegt und welche Nachteilsausgleiche in Anspruch genommen werden können.
Häufig gestellte Fragen
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Warum werden nicht alle Ärzte angeschrieben, die ich in meinem Antrag angegeben habe?
Um doppelte Befundanforderungen zu vermeiden, werden in der Regel die Ärzte kontaktiert, die übergreifend Auskunft geben können, wie z.B. Ihr Hausarzt.
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Warum ist das Attest meines Arztes nicht ausreichend, um eine Schwerbehinderung zu bescheinigen?
Um die funktionellen Einschränkungen und die daraus resultierenden Teilhabebeeinträchtigungen gemäß der gesetzlich vorgegebenen versorgungsmedizinischen Richtlinien beurteilen zu können, bedarf es speziell geschulter Gutachter. Daher ist das Attest eines behandelnden Arztes allein nicht ausreichend.
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Warum werde ich nicht zu einem persönlichen Untersuchungstermin eingeladen?
In der Regel kann das Ausmaß der funktionellen Einschränkungen anhand der herangezogenen Befundberichte der behandelnden Ärzte nach Aktenlage beurteilt werden. Eine Einladung zum persönlichen Untersuchungstermin erfolgt daher nur in seltenen Fällen, in denen eine zweifelsfreie Entscheidung nicht möglich ist.