Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales wurde 2008 im Zuge der Neustrukturierung des Öffentlichen Gesundheitswesens entsprechend den Maßgaben des Gesundheitsdienst-Gesetzes (GDG) die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) eingerichtet.
Die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle (ZMGA) führt auf der Grundlage geltender Vorschriften im Beamten- und Tarifrecht des Öffentlichen Dienstes im Auftrag von Behörden amts- und vertrauensärztliche Begutachtungen durch.
Hauptauftraggeber der ZMGA sind die Berliner Behörden.
Darüber hinaus können aber auch Einzelpersonen Aufträge an die ZMGA erteilen, wenn dies in den entsprechenden Gesetzen und Rechtsvorschriften (z.B. Einkommensteuergesetz oder Prüfungsordnungen) so vorgesehen ist.
Diese Aufträge sind mit Angaben zur Rechtsgrundlage und mit Angaben zur Person des zu Untersuchenden (Name, Anschrift, Geburtsdatum und telefonische bzw. auch elektronische Erreichbarkeit) in schriftlicher Form an die ZMGA zu senden.
Gleichzeitig ist mit dem Auftrag eine schriftliche Kostenübernahmeerklärung abzugeben, da für die Leistungen der ZMGA Gebühren nach der Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Gesundheits- und Pflegewesen (GesPflGebO) erhoben werden. Regelhaft ist eine amtsärztliche Begutachtung nach Aktenlage, d.h. ohne Untersuchung vorgesehen. Dafür sind unbedingt aussagefähige Befunde der behandelnden Ärzte und andere medizinische Unterlagen (z.B. Krankenhausberichte, Reha-Berichte) mit dem Auftrag einzureichen.