Verkehrsschutzzeichen

Die gelbe Armbinde mit den drei im Dreieck angeordneten schwarzen Punkten ist als Verkehrsschutzzeichen für sehbehinderte und blinde Menschen gebräuchlich. Die traditionelle Anordnung der Punkte und die damit verbundene Zuordnung des Trägers bedeutet: “zwei Punkte oben, ein Punkt unten” = “sehbehindert oder blind”, die umgekehrte Anordnung der Punkte “ein Punkt oben, zwei Punkte unten” = “hörbehindert oder gehörlos”.

Die Kennzeichnung eines sehbehinderten oder blinden Straßenverkehrsteilnehmers „liegt in dessen Eigenverantwortung und Eigeninteresse.“ Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gibt es nicht, eine verwendete Kennzeichnung ist aber für die anderen Verkehrsteilnehmer bindend.

Kontakt

  • Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
  • Versorgungsamt - Kundencenter
  • Sächsische Str. 28, 10707 Berlin
  • Tel.: (030) 115
  • Fax: -
  • Der Zugang zur Einrichtung ist Rollstuhlgerecht.
  • Ein ausgewiesener Behindertenparkplatz ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgeeigneter Aufzug ist vorhanden.
  • Ein rollstuhlgerechtes WC ist vorhanden.
Erläuterung der Symbole

Öffnungszeiten

  • Montag

      09:00-15:00 Uhr (nur mit Termin)
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Verkehrsanbindungen

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