Verkehrsschutzzeichen

Die gelbe Armbinde mit den drei im Dreieck angeordneten schwarzen Punkten ist als Verkehrsschutzzeichen für sehbehinderte und blinde Menschen gebräuchlich. Die traditionelle Anordnung der Punkte und die damit verbundene Zuordnung des Trägers bedeutet: “zwei Punkte oben, ein Punkt unten” = “sehbehindert oder blind”, die umgekehrte Anordnung der Punkte “ein Punkt oben, zwei Punkte unten” = “hörbehindert oder gehörlos”.

Die Kennzeichnung eines sehbehinderten oder blinden Straßenverkehrsteilnehmers „liegt in dessen Eigenverantwortung und Eigeninteresse.“ Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht gibt es nicht, eine verwendete Kennzeichnung ist aber für die anderen Verkehrsteilnehmer bindend.